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Ausstieg aus der Jugendhilfe„Wir spüren die Auswirkungen von Sparmaßnahmen“

Oft würden Jugendliche in staatlicher Obhut nur als Kostenverursacher gesehen, kritisiert Konstanze Fritsch vom Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe.

Raus aus der Jugendhilfe? Im Jugendamt – hier in Magdeburg – wird die „Anschlussperspektive“ geklärt Foto: imagebroker/imago

Interview von

Pia Wieners



taz: Welche besonderen Herausforderungen haben junge Erwachsene aus der Jugendhilfe?

Konstanze Fritsch: Wir haben es hier mit einer Gruppe mit sehr schwierigen Lebensbedingungen zu tun. Viele haben keinen oder nur sehr erschwerten Kontakt zur Familie und schon viele Kontaktabbrüche hinter sich. Sie haben neben dem Erwachsenwerden häufig noch mal ganz andere Baustellen zu bearbeiten. Es bräuchte eigentlich eine ganz besondere Begleitung. Das Gefühl von Sicherheit ist Voraussetzung dafür, dass sie alles andere im Leben geregelt bekommen.

taz: Wie ist der Ausstieg aus der Jugendhilfe rechtlich geregelt?

Im Interview: Konstanze Fritsch

ist Geschäftsführerin des Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe (BRJ). Die Ombudsstelle berät und unterstützt Kinder, Jugendliche und Angehörige bei der Durchsetzung ihrer Rechte im Jugendhilfesystem.

Fritsch: Ein Jahr vor Beendigung soll gemeinsam mit dem Jugendamt die Anschlussperspektive geklärt werden: Wohin geht der Weg, und welche Schritte müssen dafür eingeleitet werden? In der Gesetzesbegründung heißt es außerdem ganz klar, dass eine sogenannte „Gefährdungsbeurteilung“ stattfinden soll: Könnte es passieren, dass der junge Mensch auf der Straße landet? Wir haben ein super Gesetz, zum Beispiel gibt es die sogenannte „Coming-back-Option“: eine Möglichkeit zur Rückkehr in die Jugendhilfe. Dazu gibt es noch die „Option auf Nachbetreuung“, die sagt: „Wir haben jetzt noch sechs Monate, in denen sechs Stunden pro Woche jemand vorbeikommt“ – das ist absolut sinnvoll.

taz: Und wie läuft es in der Praxis?

Fritsch: Die Zahlen derjenigen, die sich mit rechtlichen Problemen an uns wenden, sind gestiegen – und zwar trotz Gesetzesreform 2021. Die jungen Volljährigen, beziehungsweise die 17-Jährigen, sind die anteilig größte Gruppe unter unseren Klienten. Dass eine „Gefährdungsbeurteilung“ vorgenommen wird, ist überhaupt nicht gängige Praxis. Auch geschieht es, dass Hilfen beendet werden, ohne dass vorher überhaupt ein Hilfeplangespräch stattgefunden hat. Und ob das Jugendamt wirklich bereit ist, noch mal Geld bereitzustellen, wenn ich sage: „Ich brauche doch noch mal eine stationäre Unterbringung“, da würden wir alle sagen: wahrscheinlich nicht.

taz: Woher kommen denn diese Komplikationen?

Fritsch: Obwohl man davon ausgehen muss, dass das Gesetz den zuständigen Behörden bekannt ist, wissen wir: Es ist nicht immer so. Teils drängt sich zudem der Eindruck auf, dass darauf spekuliert wird, dass Betroffene ihre Rechte nicht kennen. Spätestens seit 2024 spüren wir die Auswirkungen von Sparmaßnahmen definitiv. Wir gehen ja immer davon aus, dass auch Sozialarbeitende in Jugendämtern eigentlich helfen wollen. Aber die Kürzungen treffen hier eine Gruppe, die nichts im Hintergrund hat, was das auffangen kann.

Häufig wird auf Menschen aus der Jugendhilfe ausschließlich als Kostenverursacher geblickt. Aber wenn man es schon unbedingt auf diese Ebene ziehen muss, dann sollte man auch sagen: Wir können uns das eigentlich überhaupt nicht leisten, auf diese jungen Leute zu verzichten! Wir brauchen sie mit Bildung, wir brauchen sie als Arbeitskräfte, und wir brauchen sie als Menschen, die an der Gesellschaft mitwirken.

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