Aussage zu Mundlos und Böhnhardts Tod: „Dritter Mann ist ausgeschlossen“
Beim NSU-Prozess schildert der Leitende Polizeidirektor die letzten Stunden von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Beate Zschäpe verfolgt die Aussage genau.
MÜNCHEN taz | Eine beteiligte dritte Person schließt Michael Menzel aus. Am Mittwoch schilderte der Leitende Polizeidirektor im NSU-Verfahren das Auffliegen und Auffinden von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in Eisenach am 4. November 2011. Auf einen „dritten Mann“, sagte er, hätten die Fakten im Wohnmobil nicht hingewiesen.
Im Saal A 101 des Oberlandesgerichts München verfolgte die Hauptbeschuldigte Beate Zschäpe die Ausführungen sehr genau. Sprach doch Menzel, der als leitender Ermittler vor Ort war, von den letzten Lebensstunden der beiden „Uwes“.
Vor 12 Uhr hatte ein Streifenwagen das Fahrzeug der beiden nach dem Überfall auf eine Sparkasse entdeckt. Kaum hatten sich die zwei Beamten dem Fahrzeug genähert, sei zweimal auf sie geschossen worden. Die Polizisten seien dann hinter einer Mauer in Deckung gegangen und hätten nicht zurückgeschossen. Sie konnten aber das Wohnmobil genau beobachten können, sagte Menzel. Als er ankam, hatte die Feuerwehr das vermutlich von Mundlos in Brand gesetzte Fahrzeug gelöscht.
Beim ersten Blick ins Innere, so Menzel, habe er gewusst, dass die beiden Männer „offensichtlich tot“ waren. Im Fahrzeug fielen ihm eine Patrone und eine Waffe auf, „wie sie auch die Polizei“ verwendet. Das alles, sagt er, habe darauf schließen lassen, dass eine „dritte Person ausgeschlossen“ werden könne. Schnell war auch klar, dass diese Waffe der durch das NSU-Trio getöteten Polizistin Michèle Kiesewetter gehörte. Ab diesem Zeitpunkt habe Menzel geahnt, dass er „es nicht mit normalen Bankräubern zu tun“ hatte.
Am 5. November kurz nach 8 Uhr erfuhr Menzel schließlich aus der Gerichtsmedizin, dass es sich bei dem einen Toten um Uwe Mundlos handelte. Früher abgenommene Fingerabdrücke bestätigten seine Identität. Sofort erinnerte sich Menzel an das Trio, gegen das 1998 in Jena wegen Sprengstoffbesitz ermittelt worden war.
Im Saal A 101 wollte Nebenklägerin Antonia von der Behrens wissen, ob die Ermittler nicht schon am 4. November 2001 gewusst hätten, wer die Toten waren. Nicht ohne Grund: An diesem Freitag soll Zschäpe von einem Handy des sächsischen Innenministeriums angerufen worden sein. Warum, ist bislang unklar.
In Kooperation mit Radio Lora München, www.lora924.de
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Internationaler Strafgerichtshof
Ein Haftbefehl und seine Folgen
Umgang mit der AfD
Sollen wir AfD-Stimmen im Blatt wiedergeben?
Krieg in der Ukraine
Geschenk mit Eskalation
Krieg in der Ukraine
Kein Frieden mit Putin
Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu
Er wird nicht mehr kommen
Utøya-Attentäter vor Gericht
Breivik beantragt Entlassung