Ausnahmen vom Mindestlohn: Weniger Geld für zwei Millionen

Die Union fordert Ausnahmen vom Mindestlohn. Die würden nach Berechnungen der Hans-Böckler-Stiftung zwei Millionen Menschen treffen.

Alles gleich? Manche sind gleicher. Bild: dpa

DÜSSELDORF dpa | Die von der Union geforderten Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn könnten nach Berechnungen der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung rund zwei Millionen Menschen treffen. Das wäre weit mehr als ein Drittel der rund fünf Millionen Beschäftigten, die derzeit für einen Stundenlohn unter 8,50 Euro arbeiten, wie das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Stiftung (WSI) am Montag in Düsseldorf berichtete.

Die Zahl bezieht sich auf Ausnahmen für Minijobber, Rentner, Schüler, Studenten und hinzuverdienende Arbeitslose; Praktikanten und Auszubildende sind nicht enthalten.

Mit den geforderten Ausnahmen würde der allgemeine Mindestlohn systematisch unterlaufen, kritisierte der WSI-Leiter und Tarifexperte Reinhard Bispinck. Es entstünde ein neuer, eigener Niedriglohnsektor, der sich besonders auf die Branchen Gastgewerbe, Handel und einige Dienstleistungen konzentrieren würde. Es bestehe die Gefahr, dass Mindestlohnbeschäftigte durch andere ersetzt würden, die nicht unter die Regelung fielen. Der Mindestlohn würde so zum „Schweizer Käse“.

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns 2015 mit Übergangsregelungen bis Ende 2016 vereinbart. In der Union wird aber gefordert, Studenten, Rentner, Zeitungsträger, Taxifahrer, Hilfs- und Saisonarbeiter vom geplanten Mindestlohn von 8,50 Euro auszunehmen.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat in einem Gutachten davor gewarnt, dass es gegen den grundgesetzlichen Gleichheitsgrundsatz verstoßen könne, wenn bestimmte Gruppen ausgenommen würden.

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