: Augen auf beim Anteilskauf
Millionen Menschen in Deutschland sind Mitglied einer Wohnungsbau- oder Energiegenossenschaft, in einer Erzeuger- oder Einkaufsgenossenschaft oder beteiligen sich an Genossenschaftsbanken. Wer Anteile erwerben will, sollte einen genauen Blick in die Satzung werfen
Von Volker Engels
Genossenschaften sind anders als Aktiengesellschaften nicht darauf ausgerichtet, den Gewinn für externe Eigentümer zu maximieren. Mitglieder der mehr als 2.000 Wohnungsgenossenschaften profitieren von einer günstigeren Miete, sind Miteigentümer:innen des Wohnungsbestandes und können mitentscheiden, ob Gewinne etwa in eine energetische Sanierung, in altersgerechte Wohnformen oder andere soziale Angebote reinvestiert werden. Bei Energiegenossenschaften steht gemeinschaftliches Engagement im Vordergrund: Ihre Mitglieder fördern die dezentrale Energiewende, indem sie über die Genossenschaft in regionale Solar-, Wind- oder Biomasseprojekte investieren – oft spielt auch die regionale Wirtschaftsförderung eine Rolle.
2025 hatten die deutschen Genossenschaftsbanken nach Angaben des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) 17,5 Millionen Mitglieder. Der BVR ist der gemeinsame Spitzenverband der Kreditgenossenschaften, der die Interessen der genossenschaftlich organisierten Banken in Deutschland vertritt. „Die Mitgliedschaft steht für das Wesen der Genossenschaftsbank als eine kooperative und solidarische Institution“, sagt Verbandspräsidentin Marija Kolak. Indem wir neue Mitglieder gewinnen, können wir die genossenschaftliche Idee und ihre Werte wie Solidarität, Transparenz und Mitbestimmung fördern.“ Durch neue Mitglieder erhöhten die Genossenschaftsbanken ihr Eigenkapital, das stärke ihre finanzielle Basis und ermögliche es, Geschäftsaktivitäten auszubauen. Deren Mitglieder können zum Beispiel über eine Satzungsänderung oder die Höhe der Dividende mitentscheiden.
Mitglied des Verbandes sind auch nachhaltig aufgestellte Banken, die sich eine sozial-ökologische Ausrichtung auf die Fahne geschrieben haben oder einen sozial-ethischen Schwerpunkt haben. Sie investieren zum Beispiel besonders intensiv in erneuerbare Energien oder in soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeheime oder Kindertagesstätten.
Der Gedanke einer Vermögensanlage steht beim Erwerb der Mitgliedschaft eher nicht im Vordergrund. „Nach der reinen Lehre ist die Beteiligung an einer Genossenschaft nicht als Kapitalanlage, sondern als Unternehmensbeteiligung gedacht“, sagt BVR-Sprecherin Cornelia Schulz. Mitglieder profitierten von demokratischen Mitbestimmungsrechten nach dem Prinzip „Ein Mitglied, eine Stimme“. Auch bestehe eine besonders engen Kunde-Bank-Beziehung, etwa über Sonderkonditionen oder Serviceleistungen, die viele Genossenschaftsbanken ihren Mitgliedern gewähren. Darüber hinaus würden die genossenschaftlichen Institute bei erfolgreichem Wirtschaften an ihre Mitglieder oftmals eine Dividende ausschütten. Eine Dividende, die sich im vergangenen Jahr durchaus sehen lassen konnte: „Der Dividendensatz im bundesweiten Durchschnitt lag bei deutschen Genossenschaftsbanken im Jahr 2025 bei 3,80 Prozent.“
Anteile an Genossenschaftsbanken fallen als unternehmerische Beteiligung an der Bank nicht unter die gesetzliche Einlagensicherung, die zum Beispiel Sparanlagen absichert. Allerdings sind die deutschen Genossenschaftsbanken der BVR-Sicherungseinrichtung mit dem sogenannten Institutsschutz abgesichert, der darauf ausgerichtet ist, mögliche wirtschaftliche Schwierigkeiten von Banken frühzeitig zu verhindern und Insolvenzen von vornherein zu vermeiden. „Dadurch hat es nie eine Insolvenz eines angeschlossenen Instituts gegeben, und Mitglieder haben weder Einlagen noch Anteile verloren.“
Wer sich beispielsweise dafür interessiert, Geld in eine Energiegenossenschaft zu investieren, sollte sich im Vorfeld gut informieren, rät Ralf Scherfling, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. Es müsse jedem klar sein, dass es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt mit den entsprechenden Chancen und Risiken. Unternehmerische Beteiligungen können erfolgreich sein, es kann aber auch zu Fehlkalkulationen kommen. Etwa, weil die Baukosten für den Windpark einer Energiegenossenschaft in die Höhe schnellen oder die prognostizierten Erträge aus Wind und Sonne geringer ausfallen.
„Um das Risiko abzuschätzen, kommt man nicht umhin, die Satzung zu lesen, auch das Kleingedruckte.“ Denn dort ist zum Beispiel aufgeführt, ob es über die genossenschaftlichen Anteile hinaus im Fall einer Insolvenz eine Nachschusspflicht für Genossen:innen gibt oder diese grundsätzlich ausgeschlossen wird. „Sonst ist man bei einer Insolvenz möglicherweise verpflichtet, weiteres Geld hineinzustecken.“
In der Satzung ist auch festgelegt, ob man sich mit mehreren Geschäftsanteilen an der Genossenschaft beteiligen darf und wann nach einer Kündigung die angezahlten Anteile zurückgezahlt werden. Denn das kann bis zu fünf Jahre dauern.
Wer also die schnelle Rendite im Blick hat oder kurzfristig auf seine Anlagen zurückgreifen muss, ist mit Anlagen in Aktien oder Tagesgelder wahrscheinlich besser aufgehoben. Steht bei der Investition neben sozialen oder ökologischen Aspekten auch der Wunsch nach Mitbestimmung und einer langfristigen Anlage auf der Agenda, kann sich die Beteiligung an einer Genossenschaft lohnen. Wichtig ist der Blick ins Kleingedruckte.
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