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Aufpasser im AStA-BüroStudierende fürchten Rechnung

Nordrhein-Westfalens Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD) will allen Studierendenausschüssen einen hauptamtlichen Buchprüfer verordnen.

Studierendenvertreter sollen sich von einem Finanzbeamten in die Bücher schauen lassen – und diesen selbst bezahlen Bild: dpa

BERLIN taz | Sie sind Anfang 20 und jonglieren mit Millionenbeträgen. Nein, nicht Investmentbanker sind gemeint, sondern die Funktionäre der Allgemeinen Studierendenausschüsse, kurz AStA genannt. Kann das gut gehen? Nein, kann es nicht, findet zumindest Nordrhein-Westfalens Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD).

Sie will, dass den AStA-Finanzreferenten künftig eine „geeignete Person“ zur Seite gestellt wird, die „zumindest über die Befähigung für den gehobenen Verwaltungsdienst oder über nachgewiesene Fachkenntnisse im Haushaltsrecht verfügt“. Die Kosten trägt die Studierendenschaft. So steht es im Gesetzentwurf aus Schulzes Haus, welcher im September im Landtag verabschiedet werden soll.

So eine Fachkraft ist nicht billig. 27.000 Euro könnte sie nach Berechnungen der Asten jährlich kosten. Mehr Geld als manche Studierendenschaft einnimmt. Doch so richtig entlud sich die Wut der Studierenden erst, als Ministerin Schulze im taz-Interview am 17. Juli erklärte, sie habe diesen Passus auf ausdrücklichen Wunsch der Studierendenvertreter ins Gesetz aufgenommen. „Bitte setzt uns da nicht jemanden aus der Hochschule in unser Büro, lasst uns das lieber selbst finanzieren“, hatte Schulz die Asten zitiert.

„Die Ministerin hat uns vor vollendete Tatsachen gestellt“, meint dagegen Sonja Lohf von der Landes-Asten-Konferenz. Einladungen zum Dialog seien unbeantwortet geblieben, obwohl Schulz einst versprochen hatte, die Studierenden aktiv in den Gesetzgebungsprozess einzubinden. Sie bräuchten keinen zusätzlichen Aufpasser – und schon gar nicht zwangsweise, meinen die Asten. Es reiche, wenn der Landesrechnungshof seine Arbeit mache und nicht mangels Personal nur einmal in zehn Jahren vorbeischaue. Zudem würden die Kassenwarte der Studentenparlamente und der Rektorate die Haushalte regelmäßig kontrollieren.

Diese konnten allerdings in den vergangen Jahren nicht verhindern, dass AStA-Vertreter in Duisburg-Essen Geld veruntreuten und eine Bochumer Studentenparty zur Megapleite wurde. Die Veruntreuung in Duisburg hätte aber auch ein Finanzbeamter nicht verhindert, winkt Lohf ab. „Dahinter steckte eine Menge krimineller Energie.“ Sollte der „Fantasieparagraf“ nicht gestrichen werden, werde man zu Demonstrationen aufrufen.

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2 Kommentare

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  • "Sie sind Anfang 20 und jonglieren mit Millionenbeträgen. [...] So eine Fachkraft ist nicht billig. 27.000 Euro könnte sie nach Berechnungen der Asten jährlich kosten. Mehr Geld als manche Studierendenschaft einnimmt."

     

    Es wäre schön, wenn der Widerspruch zwischen diesen beiden Sätzen erklärt werden würde...

    • @Dhimitry:

      Das Haushaltsvolumen der ASten beträgt in manchen Fällen Millionen - das bedeutet aber nicht, dass dieses Geld zur verfügung steht. Das meiste davon ist Zweckgebunden. Um das zu verdeutlichen, möchte ich das Semesterticket für Studierende als Beispiel nehmen:

       

      In NRW kostet das die Studierenden so um die 150 Euro pro Semester. Bei einer Studierendenzah von rund 10.000 Personen wäre das ein Betrag von. 1.500.000 Euro im Semester, welcher durch den jeweiligen AStA verwaltet werden muss. Das Geld wird aber direkt an die Verkehrsverbünde weitergeleitet. Das Tatsächliche "frei verfügbare" Finanzvolumen eines AStA der eine Studierendenschaft in dieser Größe vertritt liegt dann wohl eher um die 100.000 Euro im Jahr. Davon ist das meiste durch Gehälter für Sekretariatspersonen und Aufwandsentschädigungen für die MitarbeiterInnen gebunden. Für Kultur und poltitische Aktionen existiert vielleicht ein Finanzieller Rahmen im niedrigen Tausenderbereich.