Auflagen für Thomas Middelhoff: Haftentlassung für 895.000 Euro

Der ehemalige Spitzenmanager Thomas Middelhoff kann aus der U-Haft entlassen werden. Dafür muss er seinen Pass abgeben und eine hohe Kaution hinterlegen.

Der Ex-Manager Thomas Middelhoff, hier im Landgericht Essen, darf gegen Auflagen nach Hause gehen. Bild: dpa

DÜSSELDORF rtr | Der ehemalige Spitzenmanager Thomas Middelhoff ist noch nicht auf freiem Fuß. Die Auflagen des Gerichts für eine Entlassung aus der Untersuchungshaft seien noch nicht erfüllt worden, sagte ein Sprecher des Landgerichts Essen am Dienstag.

Das Gericht hatte den Haftbefehl gegen Middelhoff am Montag außer Vollzug gesetzt. Die Kammer habe aber zugleich Auflagen erlassen, die der ehemalige Chef des Medienriesen Bertelsmann und des früheren Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor noch vor einer Haftentlassung erfüllen muss. So müssen Middelhoff eine Kaution von rund 895.000 Euro stellen, der Manager hatte eine entsprechende Summe bereits angeboten.

Zudem muss der ehemalige Star-Manager seine Reisepässe abgeben. Nach einer Entlassung muss er sich regelmäßig bei der Polizei melden. Middelhoff war am 14. November 2014 vom Landgericht Essen zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft – das Gericht vermutete Fluchtgefahr.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er unter anderem Privatflüge mit Charterjets und Hubschraubern über Arcandor abgerechnet und seinem ehemaligen Arbeitgeber insgesamt einen Schaden von rund einer halben Million Euro zugefügt hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Middelhoffs Anwälte haben vor der Bundesgerichtshof Revision eingereicht.

Die Anwälte des ehemaligen Spitzenmanagers hatten dessen Haftbedingungen scharf kritisiert. Ihr Mandant sei in Untersuchungshaft erkrankt – bei dem 61jährigen sei eine Autoimmunkrankheit festgestellt worden. Er sei in der Essener Untersuchungshaft alle 15 Minuten kontrolliert worden, ihm sei massiv Schlaf entzogen worden. Middelhoff hatte in den vergangenen Monaten mehrfach erfolglos Haftbeschwerde erhoben.

Die Richter betonten nun, Middelhoff sei wegen seiner Erkrankung nicht haftunfähig. Vielmehr sei der „Fluchtanreiz“ für Middelhoff gemindert – er saß bereits rund fünf Monate in Untersuchungshaft, die zu erwartende Reststrafe sei dadurch deutlich geringer geworden. Auch sei Middelhoff erkrankt, er müsse regelmäßig behandelt worden.

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