Aufenthalt für palästinensisches Kind: Merkels „Mädchen“ darf bleiben

Die Schülerin Reem hat vor zwei Jahren Merkel mit den Folgen deutscher Migrationspolitik konfrontiert. Nun erhielt sie eine Niederlassungserlaubnis.

Reem steht an einer Mauer

Darf in Deutschland bleiben: die heute 17-jährige Reem Foto: dpa

ROSTOCK dpa | Das vor gut zwei Jahren durch ihre Begegnung mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) bundesweit bekannt gewordene Palästinensermädchen Reem aus Rostock darf in Deutschland bleiben.

Wie die Stadtverwaltung am Freitag mitteilte, hat die heute 17-Jährige eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie sei damit sicher von einer Abschiebung. Auch ihre Eltern seien davor geschützt, hieß es mit Blick auf die gesetzlich festgelegten Regularien. Die sogenannte Niederlassungserlaubnis sei auch eine Voraussetzung für die spätere Einbürgerung des fließend Deutsch sprechenden Mädchens. Im Oktober wäre die vorläufige Aufenthaltserlaubnis abgelaufen.

Ihr Auftritt in einer Diskussionsrunde mit Merkel hatte die damals 14-jährige Reem im Juli 2015 in die Schlagzeilen gebracht. Sie hatte der Kanzlerin mit bewegenden Worten von ihrem Schicksal und dem ihrer Familie berichtet. Als Merkel antwortete, dass Deutschland nicht alle Flüchtlinge aufnehmen könne, fing Reem an zu weinen. Merkel versuchte zu trösten und streichelte sie. Im Internet war kurze Zeit später ein Sturm der Entrüstung über die nüchterne, angeblich kaltherzige Antwort Merkels ausgebrochen.

Unter dem Titel „Ich habe einen Traum – Als Flüchtlingskind in Deutschland“ hat Reem vor wenigen Wochen eine Autobiografie veröffentlicht.

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