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Auf Druck Deutschlands

EU-Kommission boykottiert weiter verbindliche UN-Menschenrechtsnormen für Unternehmen und stellt sich damit gegen das Parlament

Von Andreas Zumach

Die EU bleibt bei ihrer Ablehnung verbindlicher Menschenrechtsnormen für Unternehmen. An den Genfer UN-Verhandlungen über ein entsprechendes Abkommen will sich Europa auch weiterhin nicht beteiligen, obwohl das Europäische Parlament, die Kommission und die 28 Mitgliedsstaaten in inzwischen 11 Resolutionen zu einer aktiven und konstruktiven Teilnahme aufgefordert haben. Diese wesentlich auf Druck Deutschlands erfolgte Boykotthaltung bekräftigte ein Sprecher der EU-Kommission zum Abschluss der vierten Runde der UN-Verhandlungen am Freitagabend in Genf.

Er distanzierte sich ausdrücklich von der Abschlusserklärung, die die übrigen 94 Teilnehmerstaaten zuvor im Konsens verabschiedet hatten. 2014 hatte der UN-Menschenrechtsrat die Aufnahme von Verhandlungen über ein „völkerrechtlich verbindliches Abkommen mit Menschenrechtsnormen für multinationale Konzerne und andere Wirtschaftsunternehmen“ beschlossen. Das Abkommen soll verbindliche Menschenrechtsnormen und Sorgfaltspflichten für Unternehmen festschreiben sowie Mechanismen zu deren Überwachung. Vorgesehen sind auch Instrumente, um Verstöße zu sanktionieren, sowie bessere Klagemöglichkeiten für betroffene Menschen. Grundlage der Verhandlungsrunde war ein erster vollständiger Entwurf für ein künftiges Abkommen. Alle Mitgliedsstaaten können an den Verhandlungen teilnehmen. Die schwarz-rote Bundesregierung ist jedoch gegen verbindliche Menschenrechtsnormen für Unternehmen – dabei hatte sich die SPD im Wahlkampf 2017 eindeutig dafür ausgesprochen. Daher beteiligte sich Berlin bereits an den ersten drei Verhandlungsrunden von 2015 bis 2017 nicht inhaltlich, sondern entsandte lediglich BeobachterInnen nach Genf.

In der EU blockierte die Bundesregierung ebenfalls eine gemeinsame inhaltliche Position und eine aktive Beteiligung. Zum Abschluss der Verhandlungen am Freitag war nur eine Praktikantin des Auswärtigen Amts anwesend. Frankreich, Spanien und Belgien beteiligten sich aktiv und stimmten auch der Abschlusserklärung zu. Die nächste Verhandlungen finden im Oktober 2019 statt.

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