Atommeiler Hinkley Point C: EuGH billigt AKW-Subventionen
Die Klage gegen Milliardenbeihilfen für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point C ist endgültig gescheitert.
Großbritannien darf das neue Atomkraftwerk Hinkley Point C mit Milliarden Euro subventionieren. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in letzter Instanz. Eine Klage Österreichs ist damit endgültig gescheitert. Die Entscheidung hat über den vorliegenden Fall hinaus auch eine grundsätzliche Bedeutung innerhalb der EU.
Hinkley Point C soll mit zwei Reaktoren und 3,3 Gigawatt Leistung insgesamt 7 Prozent des britischen Strombedarfs decken. Die Fertigstellung ist für 2025 angekündigt. Betreiber ist das französisch-chinesische Konsortium NBB.
Es übernahm den Auftrag aber nur, weil die britische Regierung großzügige Subventionen versprach. So wurde auf 35 Jahre eine Vergütung von 92,25 Pfund pro Megawattstunde garantiert. Die Differenz zum Marktpreis, der etwa bei der Hälfte liegt, wird der Staat zahlen. Hinzu kommen Bankbürgschaften und eine Garantie für Verluste im Falle eines britischen Atomausstiegs.
Die EU-Kommission hat im Jahr 2014 diese Megabeihilfe genehmigt. Dagegen klagte Österreich, ein Staat ohne Atomkraftwerke. Das EU-Gericht billigte 2018 jedoch die Beihilfe. Österreich legte dagegen Rechtsmittel ein.
Der EuGH entschied nun erstmals über die Zulässigkeit von AKW-Subventionen – und lehnte die Wiener Klage gegen die EU-Genehmigung der britischen Subventionen endgültig ab. Denn laut den EU-Verträgen habe jeder EU-Staat das Recht, zwischen verschiedenen Energiequellen zu wählen und die Struktur seiner Energieversorgung zu bestimmen.
Um eine Entscheidung pro Atomkraft umzusetzen, seien auch Beihilfen zulässig. Eine Beihilfe könne zwar nur dann zulässig sein, wenn EU-Umweltrecht eingehalten wird, dies sei hier aber der Fall, so der EuGH (Az.: C-594/18 P).
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