Der Hamburger Bürgerschaftsabgeordnete Hackbusch glaubt dem Kanzler seine Erinnerungslücken im Cum-Ex-Skandal nicht. Nun muss Scholz vor den Ausschuss.
Die Generalstaatsanwaltschaft weist eine Beschwerde gegen Olaf Scholz im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Geschäften zurück. Er habe sich nicht strafbar gemacht.