SÜDAFRIKA Richterin Masipa lässt ein Berufungsverfahren gegen den Sportler zu. Darin wird geprüft, ob es bei dem Tod seiner Freundin um Totschlag oder Mord ging. Die Höchststrafe wäre 25 Jahre Haft
„Vorsätzlicher Mord“: Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft brachte den weltberühmten Prothesenläufer Oscar Pistorius zum Weinen. Der Prozess soll im März 2014 starten.