Am 12. Februar wird in Berlin erneut gewählt. Eine Grüne will ihr Mandat verteidigen, eine SPD-Frau hat eigentlich andere Pläne. Unterwegs in der Hauptstadt.
Das Bundesverfassungsgericht lehnt Beschwerde von Berlin ab: Pauschales Kopftuchverbot weiter nicht zulässig. Neutralitätsgesetz nun auf dem Prüfstand.
Zwei fürs Abgeordnetenhaus, eins fürs Bezirksamt: Das Bundesverfassungsgericht erlaubt Berlin die Wahlwiederholung – vertagt aber die Frage der Gültigkeit. Eine Wahl der Qual612, 1214, 14
Knapp zwei Wochen vor der Berlin-Wahl stand kurz im Raum, dass diese abgesagt werden könnte. Das verunsichert Wähler*innen, passt aber leider ins Bild.
Ein Rollstuhl fahrender Mieter kämpft für eine Rampe am Haus. Für den Vermieter scheint das ein Riesenproblem zu sein – für die Verwaltung auch. Warum?
Das Verfassungsgericht muss über Klagen zum Wahlchaos bei Abgeordnetenhaus- und Bundestagswahl entscheiden. Es dürfte kein einheitliches Ergebnis geben.