Ballermann bleibt vorerst billig
Der Reiseriese TUI muss Sechsjährigem kein Schmerzensgeld wegen Terroranschlag in Tunesien zahlen, urteilt das Landgericht Hannover. Seit September 2001 gehörten Attentate im Urlaub zum „allgemeinen Lebensrisiko“. Kläger kündigt Berufung an
28.10.2004