Die zwei Männer, die Ostern einen Afro-Deutschen ins Koma geprügelt haben sollen, kommen frei. Der Bundesgerichtshof sieht keinen „dringenden Tatverdacht“ mehr, sondern nur einen Anfangsverdacht. Fechtet der Bundesanwalt die Entscheidung an?
Von
ASTRID GEISLER / CHRISTIAN RATH