Ein Mann muss die Entschädigung für politische Häftlinge zurückgeben, die er von der Bundesrepublik bekommen hat. In der DDR saß er 14 Monate lang in Haft.
Besonders gefährliche Gewaltstraftäter dürfen auch nach Verbüßung ihrer Strafe in Haft behalten werden. Das urteilte der Europäische Menschengerichtshof.
Das Europäische Gericht für Menschenrechte bemängelt willkürliche Gewalt beim G8-Gipfel in Genua 2001. Die Täter seien nie identifiziert und bestraft worden.