Besonders gefährliche Gewaltstraftäter dürfen auch nach Verbüßung ihrer Strafe in Haft behalten werden. Das urteilte der Europäische Menschengerichtshof.
Das Europäische Gericht für Menschenrechte bemängelt willkürliche Gewalt beim G8-Gipfel in Genua 2001. Die Täter seien nie identifiziert und bestraft worden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Russland wegen der menschenunwürdigen Behandlung eines Soldaten und spricht ihm Entschädigung zu.