In der Jugendhilfe soll Freiheitsentzug in einigen Fällen verrechtlicht werden. Heimskandale werde es dann nicht mehr geben. Aber so einfach ist es nicht.
Der Gutachter argumentiert geschickt: Manchmal könne eine auf Zwang gestütze Pädagogik sinnvoll sein. Das überzeugt angesichts der Risiken dieser Pädagogik nicht.
Die Sozialbehörde darf Einzelfallberatung für Kinder und Eltern nicht mehr pauschal finanzieren. Ein Träger aus Bergedorf hatte geklagt und Recht bekommen.