Seit Jahren tut sich nichts mehr im Auschwitz-Prozess in Neubrandenburg. Nun hat die Staatsanwaltschaft einen Befangenheitsantrag gegen die Richter gestellt.
2016 wurde ein ehemaliger SS-Wachmann zu fünf Jahren Haft verurteilt. Nun könnte drei weiteren der Prozess gemacht werden – falls sie verhandlungsfähig sind.
Oskar Gröning, der „Buchhalter von Auschwitz“, leistete Beihilfe zu hunderttausenden von Morden. Diese BGH-Entscheidung könnte weitreichende Folgen haben.