Der Generalanwalt plädiert in seinem Schlussantrag dafür, EU-Ausländern Hartz IV zu zahlen, wenn sie bereits in Deutschland gearbeitet haben. Und er fordert noch mehr.
Ein in Bayern stationierter US-Soldat wollte nicht wieder in den Irak. Er setzte sich ab. Sein Asylantrag scheiterte. Jetzt muss der Europäische Gerichtshof entscheiden.