Sieben Jahre Haft für Ingrid Strobl gefordert
Bundesanwälte halten die Journalistin für schuldig, ein Sprengstoffverbrechen begangen und eine terroristische Vereinigung unterstützt zu haben / Ihr berufliches Engagement spreche zudem für eine „gewollte und bewußte Beteiligung“ an dem Anschlag ■ Aus Düsseldorf Gitti Hentschel
19.5.1989