Noch kein Urteil im Strobl-Prozeß

■ Im 129a-Verfahren gegen die Journalistin wird noch einmal in die Beweisaufnahme eingestiegen Aussagen von zwei BKA-Beamten zum „Wecker-Programm“ werden überprüft

Berlin (taz) - Das Urteil im Prozeß gegen die 37jährige Journalistin Dr. Ingrid Strobl wird noch nicht, wie bisher geplant, am kommenden Dienstag gesprochen. Der 5. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts hat nach dem Plädoyer der Verteidigung in der vergangenen Woche entschieden, erneut in die Beweisaufnahme einzutreten. Gehört werden sollen am nächsten Montag und Dienstag weitere ZeugInnen, durch die die Glaubwürdigkeit von zwei Beamten des Bundeskriminalamts überprüft werden soll.

Beide sind Hauptbelastungszeugen gegen Ingrid Strobl. Nach ihrer Darstellung hat das sogenannte „Wecker-Programm“ des BKA fehlerfrei und lückenlos funktioniert. Auf dieses Programm stützt sich die gesamte Beweisführung der Anklage, nach der der von Ingrid Strobl gekaufte Wecker identisch sein soll mit dem Exemplar, das im Oktober 1986 bei einem Anschlag der Revolutionären Zellen benutzt worden ist.

Die Verteidigung hatte schon während des Verfahrens Fehler und Schlampereien bei diesem Programm aufgezeigt, die teilweise zu Lasten der beiden Beamten gingen. Lücken und Widersprüche in deren Aussagen hatten außerdem dazu geführt, daß das Gericht die BKAler auf Antrag der Verteidigung ein zweites Mal als Zeugen hörte. Bei ihrer zweiten Vernehmung hatte sich dann herausgestellt, daß die Beamten wesentliche Ermittlungsschritte verschwiegen hatten.

In ihrem Plädoyer hatte die Verteidigung die Glaubwürdigkeit der beiden Ermittler weiter auseinandergenommen und Hilfsbeweisanträge für den Fall gestellt, daß das Gericht ihrer Argumentation nicht folgen will. Diese Hilfsbeweisanträge hat das Gericht nun durch die geplante ZeugInnenvernehmung berücksichtigt.

Die ursprünglich für kommenden Dienstag, den 6.Juni, geplante Urteilsverkündung ist damit wieder offen geworden.

Gitti Hentschel