Niedersachsens Sicherheitsbehörden beauftragen eine Privatfirma mit der Bespitzelung von Bürgern mittels "stiller SMS". Genaue Zahlen kann die Software nicht erfassen.
KONZEPT GEGEN RECHTS Niedersachsens Innenminister will mit V-Leuten gegen militante Neonazis kämpfen. Polizei und Verfassungsschutz sollen sich dabei mehr auf Personen konzentrieren als auf Organisationen
Weil Braunschweigs Oberbürgermeister Gert Hoffmann (CDU) und seine Verwaltung die Internetaktivitäten der Ratsfraktionen protokollieren, boykottieren die Piraten den städtischen Netzzugang.
BESCHLUSS Das Göttinger Landgericht erklärt die polizeiliche Durchsuchung eines von Linken bewohnten Hauses für rechtmäßig. Anwalt der BewohnerInnen will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen
PRESSEFREIHEIT Polizeidirektion Göttingen korrigiert nach Medienberichten ihre Angaben: Auch sie interessierte sich für den Radioredakteur. Verfassungsschutz überwacht ihn schon seit Jahren
Der Kripo-Chef von Hannover, Thomas Rochell, ruft dazu auf, das von den Hells Angels kontrollierte Steintorviertel zu boykottieren. Bei ihren Ermittlungen kommt die Polizei offenbar nicht voran.
Das Verwaltungsgericht Hannover hat der Polizei die Videoüberwachung in der bisherigen Form untersagt. Kameras müssen gekennzeichnet und für Passanten zu entdecken sein.
Es widerspricht dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wenn die Polizei heimlich öffentliche Plätze filmt. Dafür, das zu erkennen, reicht schon der gesunde Menschenverstand.
Niedersachsens Kultusminister Bernd Althusmann forderte in der "Bild"-Zeitung, Schulhöfe mit Videokameras zu überwachen. Koalitionspartner FDP ist skeptisch, die GEW warnt vor Stigmatisierung.
Pauschalisieren geht schneller, als sich zu informieren. Deshalb hat Althusmann auch kein Problem damit, ein Interview zu geben, bevor er den Schulhof auch nur von der anderen Straßenseite gesehen hat.
Die Beobachtung der Linkspartei durch den Verfassungsschutz ist rechtmäßig, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Die niedersächsische Fraktionsvorsitzende Flauger fühlt sich diskriminiert.
Niedersachsen im Überwachungsrausch. 99 Prozent aller Videokameras im öffentlichen Raum werden rechtswidrig betrieben, klagt der Datenschutzbeauftragte.
Den Einsatz der Abteilung Horch und Guck beim Zurückgewinnen verlorener Schäfchen für die Demokratie kann man kurios finden. Dramatisch ist dagegen Schünemanns eindimensionales Verständnis von politischer Bildung, Extremismus ließe sich quasi durch Injektion eines demokratischen Gegengiftes bei Gefährdeten bekämpfen.