Kommentar Videoüberwachung: Sanfte Watschn

Es widerspricht dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wenn die Polizei heimlich öffentliche Plätze filmt. Dafür, das zu erkennen, reicht schon der gesunde Menschenverstand.

Es spricht nicht für ein gesundes Verfassungsverständnis, wenn die Verantwortlichen der hannoverschen Polizei erst durch ein Gericht dazu verdonnert werden müssen, nicht heimlich auf öffentlichen Plätzen und Straßen zu filmen. Da reicht der gesunde Menschenverstand, um die Notwendigkeit des Anbringens von Hinweisschildern zu erkennen. Und ein Blick ins Grundgesetz, wo ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verbrieft ist - und dass dies auch für das Betreten öffentlicher Plätze oder Wege gilt.

Es ist unverschämt, auf das Internet zu verweisen, wo man erfahren könne, wo Videoaugen im öffentlichen Raum installiert sind. Der Vorgang zeigt, dass die Polizei - nicht nur in Hannover - gern bereit ist, moderne Elektronik hemmungslos und illegal einzusetzen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat zu Recht unlängst Alarm geschlagen und eigenen Handlungsbedarf angemeldet. Es möchte Kriterien für die Videoaugen in öffentlichen Räumen erstellen und die Frage prüfen, ob Kommunen und Länder überhaupt berechtigt sind, den Einsatz von Kameras zu regeln. Sollten die Richter dies verneinen, und zu dem Schluss kommen, dass viele Videoaugen nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen, wäre das Land auf, Land ab für manche Überwachungsfetischisten eine echte Klatsche ins Gesicht.

Dieses Urteil ist nur eine sanfte Watschn, mit dem die Polizei Hannover leben kann.

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Jahrgang 1956, Seit 1983 bei der taz – zuerst bei der taz.hamburg und jetzt bei der taz.nord in Hamburg. Ressorts: Polizei, Justiz, Betrieb und Gewerkschaft. Schwerpunkte: Repression, progressive Bewegungen und Widerstand gegen Gentrifizierung

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