: Fatal: Der Senat misst mit zwei Ellen
VON ALKE WIERTH
Das ist schon ein sehr spezielles behördliches Vorgehen: Da bekommt eine Firma, gegen die ein Amt bereits mehrfach Strafmaßnahmen verhängt hat, Genehmigungen und Geld für die Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften – ganz ohne jeden vorher abgeschlossenen Vertrag.
Im Falle eines anderen Betreibers dagegen, der ein besonders offen konzipiertes Flüchtlingsheim errichten will, wird anders vorgegangen. Es wird vor einer Genehmigung und einem Vertragsabschluss geprüft und geprüft und geprüft und geprüft – bis die Firma an der Grenze ihrer finanziellen Vorschussmöglichkeiten ist und das Projekt zu scheitern droht.
Einzigartiges Projekt
Der Grund für diese unterschiedliche Behandlung von Anbietern liegt laut dem zuständigen Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) selbst darin, dass das Objekt eines neuen Betreibers „einzigartig“ sei und deshalb „im Detail“ geprüft werden müsse.
Bei Betreibern, die bereits wegen Verstößen gegen Mindeststandards bei der Flüchtlingsunterbringung auffällig wurden, scheint man das nicht für nötig zu halten. Standards zu unterschreiten geht also okay. Sie überschreiten zu wollen, erregt amtliches Misstrauen.
Das wirft ein helles Licht darauf, wie Berlins zuständige Behörden (immer noch) mit der Aufnahme von Flüchtlingen umgehen. Da will es ihnen ein Flüchtlingsheimbetreiber möglichst schön machen? Na, da machen wir mal nicht mit …
Kein Common Sense
Erfreulich ist allerdings die Tatsache, dass sich in der Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung alle Fraktionen gegen solches Vorgehen wehren. Es zeigt, dass diese auf Abschreckung zielende Politik der Behörden in Berlin keineswegs Common Sense ist.
Bericht SEITE 22
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