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Rechtspopulist gescheitert

HÄRTEFALLKOMMISSION Bürgerschaft verweigert erneut Wahl von AfD-Abgeordnetem Dirk Nockemann

Nach dem erneuten Scheitern ist unklar, ob die Härtefallkommission ihre Arbeit aufnehmen kann

Zum zweiten Mal scheiterte am Donnerstag die AfD in der Hamburger Bürgerschaft mit dem Versuch, ein Mitglied in die Härtefallkommission des Parlaments zu entsenden. Damit droht eine gerichtliche Überprüfung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen.

Bereits am 15. April hatte der AfD-Abgeordnete Dirk Nockemann, 2003 bis 2004 als Nachfolger von Ronald Schill kurzzeitig Innensenator, in der Bürgerschaft keine Mehrheit erhalten. Die anderen fünf Mitglieder des Gnadengremiums, das in letzter Instanz ausreisepflichtigen Flüchtlingen zu einem Bleiberecht verhelfen kann, waren hingegen gewählt worden, seitdem stellen SPD, CDU, Grüne, Linke und FDP je eineN VertreterIn in der Kommission.

Formalrechtlich steht auch der AfD ein Sitz in diesem Gremium zu – allerdings sind Abgeordnete der Bürgerschaft verfassungsrechtlich nur ihrem Gewissen verpflichtet und könne wählen oder nicht wählen, wen sie wollen. „Der Heini ist ein No-Go“, sagt ein Sozialdemokrat über Abschiebefan Nockemann.

Nach dessen erneutem Scheitern gestern mit nur elf von 109 Stimmen ist rechtlich unklar, ob die Härtefallkommission dennoch ihre Arbeit aufnehmen kann. Sogar eine nachträglich rechtliche Klarstellung, dass die Kommission arbeiten darf, wenn sie nicht vollzählig besetzt ist, wird von Teilen der Bürgerschaft erwogen. Dagegen spricht, dass der Fall der AfD letztlich in die Hände spielen könnte.

Solange die Zukunft der Kommission offen ist, ruhen vorliegende Gnadengesuche und niemand wird abgeschoben.  SMV

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