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15 Jahre für Attas Freund

Urteil im weltweit ersten Prozess um Anschläge vom 11. September: Höchststrafe für Marokkaner Motassadeq wegen Beihilfe zum Mord in 3.066 Fällen. Verteidigung kündigt Revision an

HAMBURG/BERLIN taz ■ Im weltweit ersten Prozess um die Anschläge vom 11. September ist der Angeklagte Mounir al-Motassadeq zur Höchststrafe von 15 Jahren Haft verurteilt worden. Das Hamburger Oberlandesgericht sprach den 28-jährigen Marokkaner der Beihilfe zum Mord in 3.066 Fällen, der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie des Mordversuchs und der gefährlichen Körperverletzung in fünf Fällen schuldig. Nach Überzeugung des Gerichts gehörte Motassadeq der Hamburger Terrorzelle um Mohammed Atta „seit der Gründungsphase“ an. Die Richter folgten damit dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert und kündigte an, in die Revision zu gehen.

Im rot-grünen Regierungslager wurde das Urteil unterschiedlich aufgenommen. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) begrüßte das Urteil und wertete die „klare Entscheidung“ als „Erfolg im Kampf gegen den internationalen Terrorismus“. Der Grünen-Politiker Volker Beck hielt sich dagegen mit einer Bewertung des Verfahrens zurück. „Die Beweisführung ist eine Sache der Rechtsprechung“, sagte Beck der taz. Das deutliche Urteil zeige aber, dass es bei der Terrorbekämpfung „keinen Bedarf an Strafverschärfungen“ gebe. Entsprechende Forderungen hätten sich als unnötig erwiesen. „Unsere Rechtslage ermöglicht die entschiedene Bekämpfung von terroristischen Straftaten.“

Motassadeqs Anwälte wollen das Urteil jedoch keinesfalls hinnehmen. Schon vorher hatten sie von einem „rechtsstaatswidrigen Verfahren“ gesprochen, weil dem Gericht entlastendes Material vorenthalten worden sei. Der in den USA inhaftierte mutmaßliche Terrorist Ramsi Binalshibh hätte aussagen können, dass die Anschläge nicht von Hamburger Freunden ihres Mandanten, sondern von Al-Qaida-Leuten in Afghanistan organisiert wurden, so die Anwälte. Die US-Behörden verhinderten jedoch eine Zeugenaussage Binalshibhs. Auf Wunsch der USA hatte die Bundesregierung auch die Übergabe seiner Vernehmungsprotokolle an das Gericht blockiert. „Man opfert den Angeklagten auf dem Altar der Staatsräson“, kritisierte Motassadeqs Anwalt Hans Leistritz. LUKAS WALLRAFF

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