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Neue Spielregeln für den Telefonmarkt

Das gestern vom Bundestag verabschiedete Telekommunikationsgesetz versucht einen Interessenausgleich zwischen derTelekom und ihren Konkurrenten. Klarer Sieger sind die Datenschützer. Ein hartes Vermittlungsverfahren steht noch bevor

VON CHRISTIAN RATH

Einig waren sich gestern alle im Lob für die Telekombranche als „Wachstumsmoter“ der deutschen Wirtschaft. Wie die Spielregeln im Boommarkt aussehen sollen, ist aber umstritten. Gestern beschlossen SPD und Grüne im Bundestag die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes. CDU/CSU und FDP wollen jedoch über den Bundesrat noch Veränderungen durchsetzen.

Die Telekom-Branche hat heute in Deutschland mehr Umsatz und bietet mehr Arbeitsplätze als die Autoindustrie. Der Wandel vom Monopolmarkt zum Wettbewerb hat besser geklappt als befürchtet. Doch nun müssen die Regeln den Vorgaben der EU angepasst werden. Es geht vor allem um das Verhältnis des Exmonopolisten Deutsche Telekom zu den Mitbewerbern, die allerdings keine homogene Gruppe darstellen. So hat der Call-by-Call-Anbieter mit wenig eigener Technik andere Interessen als die regionale Telefongesellschaft mit eigenem Ortsnetz.

Das jetzt beschlossene Gesetz wird in der Branche weithin als halbwegs gelungener Kompromiss bewertet. Die Telekom musste schlucken, dass sie bei der Einführung innovativer Dienste stets sofort im Wettbewerb steht. Unter Umständen muss sie ihren Mitbewerben helfen, dass diese den neuen Dienst zum gleichen Zeitpunkt anbieten können. Dagegen ist der Bundestag der Telekom bei der so genannten Resale-Regelung entgegengekommen. Hier geht es um den Weiterverkauf von Telefonanschlüssen an Endkunden. Dabei müssen die Konkurrenten, die Anschlüsse von der Telekom übernehmen, auch Netzkapazität von der einstigen Monopolistin zukaufen. Die Telekom und andere Netzbetreiber hatten gedroht, dass sich sonst eine Investition in die Netze für sie nicht mehr rentieren würde.

Zu welchen Änderungen es im Vermittlungsausschuss kommen wird, ist noch offen. Die Union hat selbst noch keine klare Linie, weil die einzelnen Abgeordneten unterschiedlichen Lobby-Interessen nahe stehen. Der SPD-Abgeordnete Hubertus Heil kritisierte denn auch, dass die Opposition im zuständigen Wirtschaftsausschuss „keinen einzigen konkreten Änderungsantrag“ gestellt habe. Übereinstimmende Kritik gab es von Union und FDP daran, dass Wirtschaftsminister Clement Entscheidungen der unabhängigen Regulierungsbehörde per Einzelweisung bestimmen könne. „Das kann nicht sein, solange der Bund mit 43 Prozent an der Deutschen Telekom beteiligt ist“, monierte der Freidemokrat Rainer Funke.

Die Grüne Michaele Hustedt betonte, dass der Datenschutz gestärkt wurde. So wurde die Forderung des Bundesrats, alle Internet-Verbindungsdaten sechs Monate lang zu speichern, nicht aufgenommen. Die Sicherheitsbehörden wollten so nachprüfen können, wer wann welche Seite im Internet angesehen hat.

Außerdem wurde die ursprünglich im Regierungsentwurf vorgesehene Registrierung der Inhaber von Prepaid-Handykarten gestrichen. Eine Sprecherin des Datenschutzbeauftragten Peter Schaar begrüßte dies: „Es muss auch möglich sein, anonym zu telefonieren.“ Die Grüne Hustedt ist allerdings nicht sicher, ob diese Erfolge das Vermittlungsverfahren überleben.

Nicht glücklich sind die Länder-Innenminister über eine Regelung, die den Staat zu einer Erstattung von 60 bis 70 Prozent der Kosten zwingt, wenn er private Telekom-Unternehmen zur Bürger-Überwachung verpflichtet. Hustedt mit Blick zur CDU: „Wir haben für eine Entlastung der Unternehmen gesorgt, sorgen Sie bei Ihren Innenministern dafür, dass das so bleibt.“

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