: Solide Kraft tanken
Mehr als fünf Millionen Besucher zählen die Fitnessstudios pro Jahr. Mit den Muckibuden von einst haben sie heute oft nicht mehr viel gemeinsam. Doch wie findet man das passende Training?
Eine Stunde trainiert, drei Wochen krank – oder zumindest von so erheblichem Muskelkater geplagt, dass man sich tagelang nicht rühren kann. Solche Erfahrungen macht, wer plötzlich eines Morgens vor dem Spiegel auf die Idee kommt, „was tun“ zu müssen – wenn dieser an sich positive Entschluss dann in einem Kraftakt im Fitnessstudio endet. Mit den einstigen Muckibuden haben die indes heute nicht mehr viel gemein: „Das Image hat sich grundlegend gewandelt“, resümiert etwa die Zeitschrift Öko-Test. Demnach gehen heute 5,4 Millionen Deutsche ins Fitnessstudio – dreimal so viele wie noch vor zehn Jahren.
Doch wie findet man das „richtige“ Studio? Die Ansprüche sollten hoch sein – im Fitnessraum steht schließlich die Gesundheit auf dem Spiel. Zunächst sollte man die Angebote in der Nähe abklappern, sei es nun unweit der Wohnung oder des Arbeitsplatzes. Wer hier schon fündig wird, reduziert den – regelmäßig auch psychischen – Aufwand erheblich. Erfahrene Trainer in den Studios machen zunächst eine Bestandsaufnahme, sowohl hinsichtlich der persönlichen Ziele als auch in Bezug auf etwaige körperliche Schwächen, die es bei der Zusammenstellung der Übungen zu berücksichtigen gilt. Fragen Sie nach Qualifikationen und etwaigen Arbeitsschwerpunkten.
Bei einem meist kostenlosen Probetraining zu einer Zeit, die man sich auch später für die sportliche Betätigung freihalten will, lässt sich oft schon erkennen, ob man in dem Studio gut aufgehoben ist – sowohl was die Angebote als auch was das trainierende Publikum angeht.
Der persönliche Eindruck ist nicht zu unterschätzen, denn „auf Plaketten auf den Studiotüren ist selten Verlass“, ermittelten die Öko-Tester. Allein das seit vielen Jahren bekannte und seit 1993 auch für Fitnessstudios vergebene „RAL“-Gütezeichen hat Aussagekraft, außerdem das Zertifikat der Berliner Gesundheitsakademie („Präventiver Gesundheitssport“). Seit Februar dieses Jahres gibt es ein neues einheitliches Gütesiegel, das der TÜV Rheinland verleiht.
Neben dem ersten Eindruck sind die Öffnungszeiten bedeutsam. Nur wenn der Zutritt zu den Geräten in unterschiedlichen Tagesabschnitten ausreichend gewährleistet ist, kann man das regelmäßige Training den etwaigen inviduellen Verschiebungen – etwa bei den Arbeitszeiten oder im Krankheitsfall – hinreichend anpassen. Die Vielzahl an Ausstattungsgeräten spielt zwar auch eine Rolle, doch bietet unter Umständen schon ein kleiner Gerätepark optimale Trainingsmöglichkeiten.
Der Stress beginnt spätestens bei den Verträgen: Klauseln zu Kündigung, Vertragsdauer, Verlängerung und Haftung haben schon eine Vielzahl von Richtern beschäftigt. „Viele Betreiber von Fitnessstudios wollen ihre Kunden möglichst langfristig binden. Deshalb versuchen sie, für ihre Verträge möglichst lange Laufzeiten zu vereinbaren“, weiß man bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Auch böten sie nur selten die Möglichkeit, den Vertrag vor Ablauf der festgelegten Dauer zu beenden. Handelten die Vertragsparteien etwa den Vertragsinhalt individuell aus, seien die Vereinbarungen „in der Regel auch dann rechtlich unbedenklich, wenn sie weitgehend von den gesetzlichen Vorgaben abweichen und den Verbraucher benachteiligen“. So könne sich der Kunde zum Beispiel auf eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren oder auf eine Vorauszahlung der Monatsraten in einer Summe einlassen. Für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das so genannte Kleingedruckte, sieht das Gesetz dagegen eine sehr strenge inhaltliche Kontrolle vor.
Laut den Verbraucherschützern bezeichnen viele Studios bespielsweise die Verträge als „Mitgliedschaftsverträge“ mit der Möglichkeit, zwischen verschiedenen Vertragslaufzeiten und Beitragsstaffelungen zu wählen. „Das geschieht offenbar auch zu dem Zweck, sich der scharfen Kontrolle durch das AGB-Gesetz zu entziehen.“ Man sollte nicht darauf hereinfallen, denn es handele „sich keineswegs um individuelle Vereinbarungen, sondern um Allgemeine Geschäftsbedingungen“.
Eine Grundlaufzeit von sechs Monaten könne indes nicht beanstandet werden – der Studiobetreiber habe relativ hohe Kosten für Raummiete, Geräte oder Personal. Längere Grundlaufzeiten als sechs Monate habe die Rechtsprechung hingegen schon beanstandet. Allerdings habe der Bundesgerichtshof „eine für Verbraucher recht unerfreuliche Entscheidung getroffen und angedeutet, dass er auch wesentlich längere Grundlaufzeiten“ von bis zu zwei Jahren tolerieren würde, so die Verbraucherzentrale. Deshalb sei damit zu rechnen, dass die Rechtsprechung in Zukunft zumindest 12-Monats-Verträge billigen werde.
Das rechtliche Umfeld ist überaus weit. Bevor man sich mit einem langfristigen und damit kostspieligen Vertrag bindet, sollte man eine Verbraucherzentrale um Rat fragen – dann beugt man nicht allein körperlichen Beschwerden vor, sondern auch monetären. A. LOHSE
Unter www.vz-nrw.de findet man Hinweise zum Thema Fitnessverträge
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