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Tricksertrio in Grün

Drogen, Schulden, Depressionen: Drei Berliner Polizisten wegen Bandendiebstahls zu Haftstrafe und Bewährung verurteilt. Sie nutzten ihren Beamtenstatus aus, um dann Geld und Handys zu stehlen

von SIMONE ROSSKAMP

Es begann relativ harmlos: Am 16. November letzten Jahres klingeln drei Polizisten an einer Wohnungstür in Reinickendorf. So weit nichts Ungewöhnliches. Auch dann noch nicht, als geöffnet wird und einer von ihnen seine Dienstmarke zeigt. Die ist schließlich echt. Anders die folgende Aktion: Ohne offizielle Order beschlagnahmen die Polizisten 150 Euro und vier Mobiltelefone. Zwar fragen die überrumpelten Personen nach dem Protokoll, werden aber auf den nächsten Tag vertröstet. Außerdem tut der Schlagstock am Gürtel von Alexander S. sein Übriges. Uniform, Auftreten und „Hundemarke“ haben sie von der Echtheit der Durchsuchung überzeugt. Nur wo war der Durchsuchungsbefehl?

Spielte keine Rolle. Jahrelange Übung als Polizisten und der Autoritätsglaube der Opfer haben Peter B. (41) und Sascha D. (33) – beide aktiv im Polizeidienst – sowie Alexander S. (30) – wegen psychischer Probleme im Ruhestand – so auf Raubzug gehen lassen. Nach einem anonymen Hinweis wurden sie geschnappt und gestern nach nur einem Verhandlungstag vom Amtsgericht Tiergarten verurteilt.

Gerechnet hatten die Polizisten damals mit einer fetteren Ausbeute. Den heißen Reinickendorfer Tipp hatten sie von einem Informanten erhalten. Danach sollten sich in besagter Wohnung 50.000 Euro befinden. Schwarzgeld aus illegalen Autogeschäften. Dies, so Alexander S. in einer schiefen Legitimation, habe die vorgetäuschten Diensteinsätze gerechtfertigt, da sie sich ja ausschließlich gegen Kriminelle richteten: „Stammen die Opfer aus dem kriminellen Milieu, ist schließlich keine Strafanzeige zu erwarten.“

Nachhelfen wollte man auch durch andere „Einsätze“: Bei zwei Aktionen hatten die Täter Drogen dabei, die sie ihren Opfern unterschieben und als Druckmittel gegen diese verwenden wollten. Dennoch waren sie mit ihrer perfiden Taktik nicht sonderlich erfolgreich. Lediglich der oben beschriebene Fall wurde ausgeführt, drei weitere Delikte waren nur geplant, einer davon kurz vor der Festnahme.

Was aber nicht an der Einsicht der Beamten lag, sondern an praktischen Problemen. So lauerten sie vor einer Spielbank einem Mann auf, der diese des Öfteren betrunken und mit größeren Geldbeträgen verlassen sollte. Unter dem Vorwand einer Polizeikontrolle wollten sie ihn ausrauben. Der Mann kam aber einfach nicht. So planten sie den Einbruch in eine Wohnung, in der nach Informationen des ebenfalls Angeklagten Karim M. 3 Millionen Euro aus dem Rotlichtmilieu lagern sollten – scheiterten aber schon im Vorfeld, weil Alexander S. das Einbruchsbesteck nicht in den Griff bekam.

Die – jetzt suspendierten – Polizisten gestanden und bereuten in umfassenden Erklärungen alle Straftaten. Nur den Tatbestand des Bandendiebstahls wollte Alexander S. nicht gelten lassen: Die Delikte seien spontane Aktionen gewesen, „kein fest geschlossenes Bündnis mit dem Ziel, auf Dauer gemeinsam zu stehlen“.

Ohnehin drängte sich während der Verhandlung der Eindruck auf, dass es in den Reihen der Berliner Polizei – überspitzt gesagt – besonders viele angeknackste Psychen gebe. So attestierte der Gutachter, der die psychologischen Profile der Polizisten ausführlich analysierte, allen dreien verminderte Schuldfähigkeit, habe doch ein Mix aus Komplexen, beruflicher Überlastung und Leistungsdruck bei den Angeklagten zu teils exzessivem Kokainkonsum und damit in die kriminelle Abwärtsspirale geführt.

Peter B. und Alexander S., erinnerte der Gutachter, seien in nervenärztlicher Behandlung gewesen. Der dritte Angeklagte leide seit Jahren an Panikattacken. Auch sagte Peter B. aus, dass die Idee zum Coup im „Drogenrausch“ entstanden sei: „Wir wollten nur ein krummes Ding machen, um unsere Schulden zu begleichen.“ Kriminalkommissar Peter B. wurde als Kopf der Bande zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, seine beiden Komplizen aus den Reihen der Schutzpolizei kamen mit zwei Jahren auf Bewährung davon.

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