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Revision für Motassadeq

Der Prozess gegen Mounir El Motassadeq muss neu aufgerollt werden. Die Anwälte des Marokkaners haben gestern ihre Revision gegen das Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts (OLG) vom 19. Februar begründet. Im weltweit ersten Prozess über die Terroranschläge des 11. September war der 28-Jährige wegen Beihilfe zum Mord in über 3000 Fällen zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Bereits damals kündigten seine Anwälte wegen der „abenteuerlichen Beweisführung“ des OLG-Strafsenats Revision an.

In ihrer umfangreichen Revisionsbegründung greifen Motassadeqs Verteidiger Gerhard Strate und Josef Gräßle-Münscher das Urteil in einer Reihe von Punkten an. So sei das Attentat auf das World Trade Center wohl von al-Qaida organisiert worden, aber nicht von einer behaupteten „Hamburger Zelle“ um den Selbstmordpiloten Mohammad Atta. Und wenn es sie gegeben habe, sei nicht nachgewiesen worden, dass Motassadeq Statthalter von al-Qaida in Hamburg gewesen sei. Zudem habe der in den USA inhaftierte „fundamentale Entlastungszeuge“ Ramzi Binalshibh nicht aussagen dürfen. Die USA hatten sich geweigert, Binalshibh vom OLG vernehmen zu lassen. Seine „Zeugen-Sperre“, so die Verteidiger, „bildet eine Verurteilungssperre“. Wann das Revisionsverfahren eröffnet wird, ist offen. SMV

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