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Pressestellen ohne Recht auf Meinungsfreiheit

Das US-Verfassungsgericht weigert sich, Firmen-Statements unter den Schutz der Meinungsfreiheit zu stellen

BERLIN taz ■ Das höchste Gericht der USA, der Supreme Court, hat es am Mittwoch abgelehnt, sich mit einer Argumentation des Markenherstellers Nike zu befassen. Nike wollte erreichen, dass Pressemitteilungen, in denen die guten Arbeitsbedingungen seiner Angestellten in Übersee dargestellt werden, durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt werden. Eine Mehrheit der Richter lehnte dieses Begehren ab. Sie überließen die Entscheidung damit einem kalifornischen Staatsgericht, das Statements von Firmen als rein kommerziell Zielen dienend bewertet hatte. Das endgültige Urteil der unteren Instanz steht noch aus.

„Das Verfassungsgericht hat kein Urteil gefällt“, sagte ein Sprecher von Nike Europa gestern zur taz. „Unsere Argumentation wurde aus technischen Gründen zurückgewiesen“, betonte er. In einer Pressemitteilung des Mutterhauses hieß es am Mittwoch: „Wir kämpfen weiter um das Recht auf freie Meinungsäußerung.“ Nike wird von rund 40 Medienunternehmen und der US Handelskammer unterstützt. Auch die US-Regierung hat sich auf die Seite von Nike gestellt.

Der in San Francisco ansässige Globalisierungskritiker Marc Kasky hatte 1998 gegen Nike geklagt. Dabei berief er sich auf das kalifornische Verbraucherrecht, das unwahre Werbung und unfairen Wettbewerb verbietet. Kasky beharrt darauf, Nike müsse wissen, dass an seinen Standorten in Entwicklungsländern unter anderem Kinder in gesundheitsschädigender Umgebung arbeiten. Das Unternehmen hingegen bezeichnet sich selbst in Pressemitteilungen als einen „Modellfall körperschaftlicher Verantwortung“. Äußerungen dieser Art, sagt Nike, seien durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt. Kasky sieht darin eine Irreführung der Öffentlichkeit. Nach dem Urteil der höchsten Richter wird das Verfahren vor dem kalifornischen Staatsgericht fortgesetzt.

MATTHIAS BRAUN

www.cleanclothes.org www.nike.com

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