: NPD-Demonstration in Endlosschleife
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat erneut einen Aufmarsch der NPD in Bochum zugelassen – die Polizei legt Beschwerde ein. Ein Bündnis aus Bochumer Linken will den Rechten bei der Kundgebung „die rote Karte zeigen“
Bochum taz ■ Die NPD will am 26. Juni gegen den Bau der Synagoge in Bochum aufmarschieren, die Polizei hat die Demo verboten und das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das Verbot wieder aufgehoben: Die Geschichte der NPD-Demos in Bochum klingt wie eine hängengebliebene Platte. Was sich bereits vor einigen Monaten abgespielt hat, wiederholt sich momentan auf fast identischeWeise. Auch das Oberverwaltungsgericht Münster, – die nächste Instanz – wird sich erneut für ein Verbot der NPD-Demo aussprechen, vermuten Experten. Nur die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte dieses Mal zu Gunsten der Rechten ausfallen.
Weil es sich um eine Ersatzveranstaltung für die Demonstration im März handele, wirke das Verbot auch für die Juni-Kundgebung, so Polizeisprecher Michael Bloch. „Wir müssen das Verbot nicht neu begründen.“ Die Demonstration verletze die Menschenwürde, insbesondere die der jüdischen Mitbürger. „Bei uns im Haus wird bereits an einer Beschwerde fürs Oberverwaltungsgericht (OVG) gearbeitet“, sagt Bloch.
Die Gelsenkirchener Richter sehen die Sachlage anders: „Das ist eine neue Veranstaltung“, sagt Pressesprecher Bernd Andrick. Statt „Stoppt den Synagogenbau – vier Millionen fürs Volk“ heißt das Motto für die Juni-Demo „Keine Steuergelder für den Synagogen-Bau.“ Es läge weder der Tatbestand der Volksverhetzung vor, noch störe die Kundgebung die öffentliche Ordnung, entschied das Gericht. Man sehe zwar die antisemitische Ausrichtung, „aber der kann die Polizei mit Auflagen begegnen.“
Der Bochumer Richter Ralf Feldmann ist für ein Verbot von NPD-Demonstrationen, egal unter welchem Motto sie laufen. „Die Befindlichkeit unserer jüdischen Mitbürger bedarf besonderer Achtung“, so Feldmann. Er baut darauf, dass das OVG in Münster in nächster Instanz der Polizei erneut Recht gibt: „Das OVG Münster bleibt in dieser Angelegenheit standhaft und das ist in Deutschland einmalig.“ Nur die Karlsruher Richter könnten vom neuen Motto umgestimmt werden.
„Das BVG hat in seinem vergangenen Urteil der NPD einen Leitfaden in die Hand gegeben“, sagt Martin Budich vom Friedensplenum. Denn dieses ist nur bereit, eine Demonstration zu verbieten, wenn die Organisation eindeutig Volksverhetzung betreibt. Was heißt: Man darf gegen Steuerverschwendung demonstrieren, wenn man dabei nicht direkt gegen die jüdische Bevölkerung hetzt. Budich rechnet fest mit der Demo-Genehmigung für Ende Juni. Ein breites Bündnis aus linken Parteien und Organisationen will dieses Mal eine andere Taktik fahren: „Wir werden keine Gegendemo anmelden, sondern die Bürger aufrufen, zu der genehmigten Demo zu gehen.“ Dort könne man dann die NPD auspfeifen und ihr „die rote Karten zeigen“.
Ein Trost bleibt: Bei der Europawahl konnten die Rechten trotz massiver Propaganda im Revier nicht punkten: In keiner der Großstädte erhielt die NPD mehr als ein Prozent der Wählerstimmen, die Republikaner überwanden nirgends die 2-Prozent-Marke. NATALIE WIESMANN
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