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Urteil pro Urheber und contra taz

KÖLN taz ■ Wer einer Zeitung einen Artikel verkauft, räumt ihr damit keineswegs automatisch das Recht ein, diesen Artikel auch auf CD-ROM zu veröffentlichen. Mit diesem rechtskräftigen Urteil stellte sich das Landgericht Köln sehr eindeutig auf die Seite der Urheber – und verurteilte die tageszeitung (taz), einem freien Journalisten für diverse Artikel – darunter zwei ganzseitige Reportagen –, die ohne weitere Absprache auf der schönen Archiv-CD-ROM der taz veröffentlicht worden waren, nachträglich ein Zeilengeld von 0,75 DM zu zahlen. Ob solche Rechte eingeräumt wurden, sei jeweils im Einzelfall zu prüfen, urteilte das Gericht. CR

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