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NPD-Chef Pastörs ist immun

Die Ermittlungen gegen den mecklenburg-vorpommerschen NPD-Fraktionschef Udo Pastörs in Mecklenburg-Vorpommern verzögern sich. Denn der bekennende Gegner der parlamentarischen Demokratie ist Mitglied der Bundesversammlung. Die ihm dadurch garantierte Immunität schützt ihn nun vor der Strafverfolgung wegen Volksverhetzung.

Seit Mitte März ermittelte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen Pastörs, da er in seiner Aschermittwochsrede bei der saarländischen NPD über die „Judenrepublik“ gewettert hatte und behauptet hatte, die türkischen Männer mit ihren „Samenkanonen“ planten, die Deutschen zur Minderheit im eigenen Land zu machen. Zudem hatte er gesagt, dass gegen Ausländer „mit dem Wort und wenn nötig auch mit der Hand“ vorgegangen werden müsse.

Bernd Meiners, der Sprecher der Staatsanwaltschaft, versicherte gestern, dass bereits ein Antrag zur Aufhebung der Immunität Pastörs’ gestellt worden sei. Im Schweriner Landtag müsste die Immunität erst unmittelbar vor einer Anklageerhebung aufgehoben werden.

Dass der NPD-Kader als Mitglied der den Bundespräsidenten wählenden Bundesversammlung Immunität genießt, war vorher wohl nicht bedacht worden. Wenn Bundestagspräsident Norbert Lammert den Ermittlungen nicht innerhalb einer gewissen Frist widerspreche, könnten sie weiterlaufen, so das Gericht. AS

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