volksgesetzgebung: Bürokratisierte Demokratie
Die Hamburger Volksgesetzgebung soll ein anderes Gesicht erhalten. Der Senat hat gestern einen Gesetzentwurf beschlossen, zu dem er von der CDU-Mehrheit der Bürgerschaft Mitte November eilfertig aufgefordert worden war. Die Knackpunkte der Novelle, über die das Parlament noch entscheiden muss: Unterschriften für ein Volksbegehren dürfen nicht mehr auf der Straße gesammelt werden. Stattdessen muss man sie bei den „amtlichen Eintragungsstellen“ der Bezirksverwaltungen leisten. Auch werden keine Eintragungslisten, sondern Einzelformulare verwendet. Abstimmungen über Volksentscheide schließlich dürfen nicht mehr gleichzeitig mit Wahlen stattfinden. Auf den letzten Drücker verzichtete der Senat allerdings darauf, eine Pflicht zum Deckungsvorschlag in das Gesetz hineinzuschreiben. Ursprünglich sollten Initiatoren von Volksabstimmungen dazu verdonnert werden, jeder Vorlage eine Aufstellung über deren pekuniären Auswirkungen sowie einen Finanzierungsvorschlag beizufügen. Es wäre „mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand“ verbunden gewesen, „den Initiatoren die gleichen Beratungsrechte einzuräumen, wie sie Abgeordneten in einem vergleichbaren Fall zustehen“, begründete der Senat seinen Verzicht.
Der Senat sei mit seiner Gesetzesnovelle „in den meisten Punkten seinen Plänen treu geblieben, die Volksgesetzgebung in Hamburg de facto abzuschaffen“, kritisierte der GALier Farid Müller. Die Regierung wolle offenbar die Meinung der Wähler nicht hören. Seine Fraktion werde den Gesetzesentwurf im parlamentarischen Verfahren „sorgfältig prüfen“, kündigte Müller an. CDU-Fraktionschef Bernd Reinert jubelte hingegen, mit dem Senatsbeschluss werde die direkte Demokratie in Hamburg gesichert. Bereits vor Weihnachten hatte sich ein breites gesellschaftliches Bündnis in der Stadt gebildet und eine Volksinitiative zum Erhalt des Volksentscheids in seiner bisherigen Form gestartet. jox
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