: Röwekamp angezeigt
„Vorstellungen des Innensenators über Umgang mit Verdächtigen widersprechen Strafprozessordnung“
Bremen taz ■ 30 Personen haben gestern über das Anwaltsbüro Meyer-Mews, Sürig und Lam bei der Generalstaatsanwaltschaft Bremen Strafanzeige gegen den Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) erstattet.
Der Innensenator habe die Vergabe und auch die gewaltsame Vergabe des Brechmittels Ipecacuanha mit dem Satz gerechtfertigt: „Und ich bleibe dabei, bei Schwerstkriminellen, die solche schwere Straftaten begehen, die müssen mit körperlichen Nachteilen rechnen“, heißt es in der Begründung.
Somit habe er „billigend in Kauf genommen, dass durch die angewandten Maßnahmen die körperliche Gesundheit der Untersuchten Nachteile erleidet. Voraussetzung für eine Rechtfertigung des körperlichen Gewalteingriffes durch § 81a Strafprozessordnung (StPO) ist jedoch, dass für den Beschuldigten kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.“ Jeglicher gesundheitliche Nachteil mache eine Maßnahme rechtswidrig. Röwekamp sei also „in seiner subjektiven Vorstellung davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen für eine Rechtfertigung nach § 81a StPO nicht vorliegen.“
Röwekamp hatte zudem erklärt, es gebe „eine Abwägungsentscheidung zwischen dem körperlichen Wohlbefinden des Drogendealers und dem Interesse des Staates“ an der Verfolgung „schwerstkrimineller Straftaten“. Falsch, sagen die Anwälte, eine Abwägung eröffne § 81a StPO gerade nicht: „Sobald die Gefahr körperlicher Nachteile vorliegt, ist die Vergabe rechtswidrig.“
Wenn die Verdächtigen schon als „Schwerstkriminelle“ tituliert würden, dann dränge sich der Eindruck auf, „dass die Brechmittelvergabe hier mit Sanktionscharakter verhängt werden sollte“. Als verantwortlicher Innensenator habe Röwekamp aber „eine Garantenpflicht für das Leben und die körperliche Unversehrtheit aller sich im polizeilichen Gewahrsam befindlichen“. Auch vor der SPD-Fraktion hatte Röwekamp am Montag die Äußerungen, die Grundlage der Strafanzeige sind, weder zurückgenommen noch bedauert. kawe
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