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Lieber nicht spontan

ANTIFA Sprecher des Bündnis „Rechtspopulismus stoppen“ streitet mit Polizei über Demo

Wie spontan dürfen Spontandemos sein? Darüber grübelt momentan Dirk Stegemann. Der 44-Jährige erhielt Ende Dezember einen Strafbefehl über 600 Euro: Eine von ihm angemeldete Spontandemo soll gar keine gewesen sein. Das lässt Stegemann ratlos zurück: „Die Demo war so spontan, wie’s nur geht.“

Was war geschehen? Am 28. August lädt die rechtspopulistische Partei „Pro Deutschland“ zu einem Anti-Islamisierungs-Kongress nach Berlin ein. Der floppt: Statt der angekündigten 1.000 Teilnehmer kommen 150, aus dem Kongress wird nur eine Demo. Tags zuvor lädt die Partei noch zu einer Pressekonferenz, verkündet dort eine „Spontanaktion“ in Neukölln: eine Kundgebung vor einem Laden für muslimische Bekleidung samt einer mit einer Burka verkleideten Rechtspopulistin. Gegendemonstranten eilen herbei, auch Stegemann. Als der eine Spontankundgebung anmelden will, lehnt das die Polizei ab.

„Sie hatten die Versammlung vielmehr bereits seit längerer Zeit geplant und für diese diverse Vorbereitungen getroffen“, heißt es im Strafbefehl. Als Beweise werden ein „LKW DB Sprinter“ sowie „diverse Transparente und Schilder“, darunter „Kein Ort für Neonazis“, benannt.

Tatsächlich hatte Stegemanns „Bündnis gegen Rechtspopulismus“ im Vorfeld pauschal dazu aufgerufen, den Kongress zu „blockieren“. Tatsächlich hatte aber auch „Pro Deutschland“ den Kundgebungsort bis zur Pressekonferenz verheimlicht. Auch der Innensenator antwortete im Oktober auf eine Anfrage der Grünen, die Aktion „sei vorher nicht bekannt“ gewesen.

„Wenn wir also erst spontan von dem Ort erfuhren, warum soll dann eine spontan angemeldete Demo nicht spontan sein?“, fragt Stegemann. Er hat Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Auch um die Frage der Spontaneität grundsätzlich zu klären. Konrad Litschko

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