KOMMENTAR: EMILIA SMECHOWSKI ÜBER DEN GEPLANTEN JUGENDARREST: Ein Entwurf ist kein Gesetz
Der Gesetzentwurf, den die schleswig-holsteinische Regierung zum geplanten Jugendarrest vorgelegt hat, ist ein längst überfälliger, und doch zu lobender Schritt. Das Land ist bundesweit das erste, das sich an einen solchen Entwurf traut.
Arrest ist keine Strafe, richtig. Aber Arrest zeigt einem straffälligen Jugendlichen, welche Konsequenzen ihm in Zukunft blühen könnten, wenn er die Bahn nicht wechselt: Jugendstrafe. Wesentlich länger, wesentlich härter. Wenn Minderjährige ihre kriminellen Taten erst mit einer verschlossen Tür vor Augen begreifen können, ist ein Arrest genau richtig – und eine gelungene Resozialisierung alles andere als aussichtslos.
Im Fall Elias A. beispielsweise, der einen anderen Jugendlichen auf einem Hamburger U-Bahnhof erstochen hatte, waren sich Experten am Ende einig: Es wäre höchstwahrscheinlich nicht so weit gekommen, hätte man dem damals 16-Jährigen in seiner Kleinkriminellen-Laufbahn frühzeitig Grenzen gesetzt. Nun sitzt er eine sechsjährige Jugendstrafe ab.
Doch trotz allen Lobes: Das, was die Landesregierung vorgelegt hat, bleibt ein Entwurf und ist noch lange kein Gesetz. Bis zur Landtagswahl im Mai könne es aus Zeitgründen nicht verabschiedet werden, solle aber, so Schmalfuß, keineswegs „im Schrank verschwinden“. Es ist die Pflicht der kommenden Landesregierung, eben dafür zu sorgen. Denn die Idee eines Jugendarrests bleibt alternativlos.
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