GERICHT BEMÄNGELT, DASS ES NOCH KEINEN HAUSHALTSBESCHLUSS GIBT: Berlin darf keine Referendare einstellen
Ohne einen vom Parlament verabschiedeten Haushalt darf das Land Berlin keine neuen Referendare einstellen. Auch eine vorläufige Einstellung ist nicht erlaubt, urteilte das Verwaltungsgericht am Freitag in einem Eilverfahren. Es wies damit den Antrag eines abgelehnten Bewerbers zurück, der vor Gericht gegen die Absage der Senatsverwaltung für Bildung klagt hatte.
Zuvor hatten die Richter in ähnlichen Fällen meist zugunsten der angehenden Lehrer entschieden und ihnen das Referendariat noch ermöglicht, weil sie die Einstellungspraxis der Verwaltung als rechtswidrig ansahen. Das spiele in diesem Fall aber keine Rolle, denn ohne Haushalt für 2012 dürften generell keine neuen Stellen geschaffen werden, teilte das Gericht am Freitag mit.
Der Bewerber könne sich auch nicht darauf berufen, dass andere Bewerber an seiner Stelle als Referendare eingestellt wurden. Schließlich sei auch das rechtswidrig, und einen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht gebe es nicht, urteilten die Richter. Gegen die Entscheidung ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich. (dpa)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen