Kommentar: Kai von Appen über die Hamburger „Polizei-Uni“: Ein Verfahren, das Folgen haben muss
Das Hamburger Verwaltungsgericht hat ein klares Wort gesprochen. Die Bestellung von Polizeidirektor Jörg Feldmann zum Präsidenten der Hamburger Polizei-Hochschule war rechtswidrig – Konsequenzen hat nun das Rathaus zu ziehen.
Dass Regierungen ihre Mehrheiten ausnutzen, um Parteiprotagonisten in Amt und Würden zu hieven, ist nicht neu, Filz – weiß Gott! – nicht nur ein christdemokratisches Phänomen. Auch wenn die Aufdeckung der rechtswidrigen Lachnummer für die CDU-Fraktion und insbesondere den Strippenzieher, Innensenator Christoph Ahlhaus, politisch ein Schlag ins Gesicht ist, muss den Tatsachen ins Auge geblickt werden: Ein Verwaltungsakt lässt sich nach Jahren nicht mehr revidieren. Und so bleibt Ahlhaus’ Weggefährte Feldmann auch im Amt.
Seit 2001 haben Schwarz-Schill und Schwarz alleine in Hamburg die Polizeiführung umstrukturiert. Gute Leute sind auf Alibiposten in die Wüste geschickt worden, während die ungenierten Hardliner von Skandal zu Skandal schlittern. So sind derzeit allein wegen eklatanter Verstöße gegen das Versammlungsrecht fünf Klagen gegen die Polizeiführung anhängig.
Die eigentliche, die politische Frage, die sich jetzt stellt, ist: Wie geht der grüne Regierungspartner mit der jüngsten Richterschelte um? Was unternimmt die GAL für mehr Demokratie bei der Polizei?
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