piwik no script img

Verfassungsgericht ThüringenSchwere Niederlage für die AfD

Erfolg der Thüringer CDU. Das Landesverfassungsgericht verfügt, dass der AfD-Alterspräsident Anträge zur Tagessordnung zulassen muss.

Finger hoch für den Geschäftsordnungenantrag: Andreas Bühl (CDU), Parlamentarischer Geschäftsführer, am Donnerstag im Landtag Foto: Martin Schutt/dpa

Berlin taz | Im Streit mit dem AfD-Alterspräsidenten Jürgen Treutler über den Ablauf der Thüringer Landtagssitzung ist die CDU-Fraktion vor dem Verfassungsgerichtshof in mehreren Punkten erfolgreich. Die höchsten Thüringer Richter erließen auf CDU-Antrag eine einstweilige Anordnung, an die sich der Alterspräsident halten muss.

Laut einer Mitteilung des Gerichtes, die am späten Freitagabend veröffentlicht wurde, ist der Alterspräsident „insbesondere verpflichtet, in der konstituierenden Sitzung des neu gewählte Landtages bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten die Neufassung der Tagesordnung im Plenum zur Abstimmung zu stellen“.

Die Thüringer Verfassung treffe „keine Regelung zur Reihenfolge der einzelnen Konstituierungshandlungen“, heißt es weiter in der Gerichtsmitteilung. „Sie gibt insbesondere nicht vor, dass die Wahl des Landtagspräsidenten noch vor dem Beschluss einer Geschäftsordnung zu erfolgen hat.“

Damit hat das Gericht in den entscheidenden Punkten der klagenden CDU recht gegeben. AfD-Alterspräsidenten Jürgen Treutler hatte sich bei der Auftaktsitzung am Donnerstag beständig geweigert, Geschäftsordnungsanträge zur Abstimmung zu stellen. Treutlers peinliches Verhalten war allgemein als unseriös, verfassungswidrig und Tiefpunkt der Demokratie kritisiert worden.

Die AfD wollte so durchsetzen, dass erst ein Landtagspräsident gewählt wird, bevor die Geschäftsordnung geändert wird. Die sieht in ihrer bisherigen Fassung vor, dass zunächst nur die stärkste Fraktion einen Kandidaten als Landtagspräsident vorschlagen darf. Das ist seit der Wahl am 1. September die AfD. Die Rechtsextremen interpretieren die Geschäftsordnung so, dass nur sie auch für alle weiteren Wahlgänge Kan­di­da­t:in­nen vorschlagen dürfen.

CDU und BSW hatten im Landtag beantragt, die Geschäftsordnung so zu verändern, dass auch andere Fraktionen Kan­di­da­t:in­nen benennen dürfen. Das würde ermöglichen, einen Landtagspräsidenten der AfD zu verhindern.

Die Sitzung des Landtags war am Donnerstag nach stundenlangen Tumulten unterbrochen worden, damit das Verfassungsgericht über die Blockadehaltung der AfD befinden kann. Sie soll am Samstag um 9.30 Uhr fortgesetzt werden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

4 Kommentare

 / 
  • Mir hat die Analyse von Prof. Rieck gut gefallen: die Regeln eines Spiels muss man festlegen bevor das Spiel beginnt und nicht danach.

  • Das sind die gewohnt, denke nicht dass es sie groß jukt. Sie können sich nun wieder als Opfer präsentieren.

  • Da zeigt die AfD immer mehr ihren rechtsextremen Kern. Die Partei will mit aller Kraft an die Macht und aufräumen. Das hier ist eine Warnung

  • Gut & in zeitgemäßer Abwandlung des steinalten Spruchs!



    Und Wasser auf die Mühlen der Nachdenklichen! Newahr



    “Es gibt noch Richter in den Verfassungsgerichten!“



    …die den Namen verdienen! Möge es so bleiben •



    &



    Weiterhin den demokratischen Kräften:



    Masel tov & - damit sind auch die C/C‘s gemeint! Gell



    Normal Schonn