Spionageverdacht in Norddeutschland: Russische Drohnen in Brunsbüttel?

„Staatsschützer sicher: Russen-Drohnen über Chemiepark an der Nordsee“ titelte die Bild am 22. August. Was ist dran?

eine fliegende Drohne vor blauem Himmel

Eine russische Drohne über Kyjiw Foto: reuters

Berlin taz | Zuerst berichteten Bild und Der Spiegel über unangemeldete Drohnenflüge über dem ChemCoast Park in Brunsbüttel. Seit dem 8. August wurden über mehrere Wochen verdächtige Flüge über dem Industriegelände sowie dem angrenzenden stillgelegten Kernkraftwerk und dem neuen LNG-Terminal Brunsbüttel gesichtet.

Mehrere Medienberichte spekulierten, dass es sich dabei um russische Militärdrohnen des Typs Orlan-10 handle. Die Staatsanwaltschaft Flensburg eröffnete ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts auf „Agententätigkeit zu Sabotagezwecken“.

Am 4. September stellte die Landesregierung im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags Schleswig-Holstein dann ihre aktuellsten Erkenntnisse über die Ereignisse vor.

Magdalena Finke, Staatssekretärin im Innenministerium, berichtete, dass die Sicherheitsbehörden eine Vielzahl der verdächtigen Wahrnehmungen zuordnen konnten. Neben Satelliten, Flugzeugen und anderen Himmelskörpern haben die Einsatzkräfte mehrere Hobbypiloten identifiziert, die frei im Handel erhältliche Drohnen über die Anlagen fliegen ließen. In einigen Fällen ermittelt die Staatsanwaltschaft Flensburg jedoch weiterhin wegen des Verdachts der Agententätigkeit.

Laut der Leitenden Oberstaatsanwältin Stephanie Gropp ist der Standort ein „geeignetes Sabotageobjekt“ und verwies auf den Bericht des Verfassungsschutzes von 2023. Darin warnte der Nachrichtendienst vor der hohen Gefahr „staatlich gesteuerter Sabotagehandlungen, insbesondere gegen Kritische Infrastrukturen“ seit dem Angriff Russlands gegen die Ukraine. Die Staatsanwaltschaft begründete den Anfangsverdacht auf Spionagetätigkeit auch mit der ungewöhnlichen Häufigkeit, Dauer und der Flugmuster der Drohnenüberflüge. Eine der Drohnen vom Himmel zu holen, ist den Sicherheitsbehörden nicht ­gelungen.

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