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Antisemitismus-Resolution vor GerichtBDS-Regeln bislang kaum durchsetzbar

Die aktuelle Antisemitismusresolution des Bundestags kollidiert mit der Meinungsfreiheit. Vereine klagten gegen Verbote bei der Anmietung von Räumen.

Teilnehmer des „Queer for Palestine Soli-Block“ in Berlin 2019 Foto: Christian Mang

FREIBURG taz | Nicht zum ersten Mal versucht der Bundestag derzeit mit einer Resolution, ein Zeichen gegen Antisemitismus zu setzen. Die Erfahrungen des letzten Versuchs im Jahr 2019 waren aber ernüchternd.

Im Mai 2019 beschloss der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und großen Teilen der Grünen-Fraktion eine Resolution mit dem Titel „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“. BDS steht für „Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen“. Mit der internationalen Kampagne versuchen propalästinensische Aktivist:innen, Israel unter Druck zu setzen. Die Kampagne ist umstritten, weil sie teilweise nicht nur die Räumung völkerrechtswidrig besetzter Gebiete durch Israel fordert, sondern auch das Existenzrecht Israels in Frage stellt.

In der Bundestagsresolution hieß es: „Die Argumentationsmuster und Methoden der BDS-Bewegung sind antisemitisch.“ Der Bundestag wolle deshalb „Organisationen, die sich antisemitisch äußern oder das Existenzrecht Israels infrage stellen“, keine Räumlichkeiten und Einrichtungen mehr zur Verfügung stellen. Außerdem sollen solche Projekte nicht mehr finanziell gefördert werden. Bundesländer und Kommunen wurden aufgefordert, dieser Linie zu folgen.

Versuche, gegen die Resolution vorzugehen, scheiterten

Tatsächlich folgten viele Kommunen dem Aufruf des Bundestags und fassten eigene Anti-BDS-Beschlüsse. Besonders weitreichend war der Beschluss des Stadtrats von München, der in kommunalen Räumen jede Diskussion über die BDS-Bewegung verbot. Nicht einmal eine Diskussion über den Stadtratsbeschluss war möglich.

Doch die Veranstalter einer verbotenen Diskussion klagten sich erfolgreich durch die Instanzen. Im Januar 2022 entschied dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass der Münchener Stadtratsbeschluss gegen die Meinungsfreiheit verstößt. Es sei nicht möglich, bestimmte unerwünschte Meinungen auszugrenzen. Die Meinungsfreiheit gelte unabhängig davon, ob die Meinung „als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird“. Einen ähnlichen Prozess verlor im April 2022 auch die Stadt Stuttgart.

Vermutlich gewinnen Initiativen die meisten Prozesse gegen Anti-BDS-Raumverbote, insbesondere seit einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts 2022. Dennoch ist es für die Ak­ti­vis­t:in­nen lästig, aufwendig und auch stigmatisierend, wenn sie sich immer wieder neu ihr Recht einklagen müssen. Versuche, direkt gegen die Bundestagsresolution vorzugehen, scheiterten jedoch.

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