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Köpfe von Christian Jakob, Christian Rath, Stefan Reinecke, Sabine am Orde
Christian Jakob, Christian Rath, Stefan Reinecke und Sabine am Orde diskutieren über die Wahlrechtsreform Foto: Montage: taz

Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlrechtsreform der Ampel weitgehend gebilligt. Ist die Demokratie jetzt gut aufgestellt?

BERLIN taz | Die Ampel hatte beschlossen, dass der Bundestag nicht mehr als 630 Mitglieder haben soll. Das Parlament war wegen Überhangs- und Ausgleichsmandaten immer größer geworden. Nun sollen nicht mehr alle, die einen Wahlkreis direkt gewonnen haben, in den Bundestag kommen. Weil das Parlament sonst immer eben weiter wächst. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass dies im Prinzip in Ordnung geht, aber mit einer Ausnahme. Die Regel, dass eine Partei, die weniger als 5 Prozent hat, aber drei Direktmandate errungen hat, bleibt erst mal. Das wollten CSU und Linkspartei, die in Karlsruhe geklagt hatten.

Ist das jetzt das gute Ende des endlosen, immer wieder gescheiterten Versuchs, das Wahlrecht realitätstauglich zu machen? Oder gibt es jetzt Wahlkreise erster und zweiter Klasse – nämlich solche mit einem direkt gewählten Parlamentarier und solche ohne direkt gewählten? Die Alternative wäre gewesen, die Zahl der 299 Wahlkreise zu verkleinern. Auch das hätte einen Preis gehabt – sehr große Wahlkreise auf dem Land.

Die ergebnislosen Debatten um die Wahlrechtsreformen haben den fatalen Eindruck geschürt, dass die Politik noch nicht mal in der Lage ist, ihre eigenen Sachen zu regeln. Wie sollen die dann komplexe Probleme wie Klimapolitik lösen? Die Politik kann nach diesem Urteil einen neuen Weg gehen – die Fünf-Prozent-Hürde reduzieren. 2013 fielen mehr als 15 Prozent der abgegebenen Stimmen unter den Tisch.

Wenn es immer mehr Parteien gibt, drohen relevante Teil der Wählerschaft nicht mehr repräsentiert zu werden. Ist die 5-Prozent-Hürde in einem System mit sechs oder sieben Parteien noch demokratisch? Das Gegenargument lautet, man müsse eine Zersplitterung des Bundestages verhindern. Ist der Begriff Zersplitterung noch up to date? Oder altbundesrepublikanisches Stabilitätsdenken?

Schließlich fragt sich, ob und wie man das Bundesverfassungsgericht vor Einfluss der AfD schützen kann. In Polen, USA und Israel sind die Verfassungsgerichte politische Kampfarenen geworden. Der Impuls, die unabhängigen Gerichte vor den Rechten zu schützen, ist naheliegend. Aber taugen Verfassungsgerichte als demokratische Bastionen gegen rechts? Darüber diskutiert im aktuellen Bundestalk Stefan Reinecke mit Sabine am Orde, Christian Rath und Christian Jakob.

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