Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlrechtsreform der Ampel weitgehend gebilligt. Ist die Demokratie jetzt gut aufgestellt?
Ist das jetzt das gute Ende des endlosen, immer wieder gescheiterten Versuchs, das Wahlrecht realitätstauglich zu machen? Oder gibt es jetzt Wahlkreise erster und zweiter Klasse – nämlich solche mit einem direkt gewählten Parlamentarier und solche ohne direkt gewählten? Die Alternative wäre gewesen, die Zahl der 299 Wahlkreise zu verkleinern. Auch das hätte einen Preis gehabt – sehr große Wahlkreise auf dem Land.
Die ergebnislosen Debatten um die Wahlrechtsreformen haben den fatalen Eindruck geschürt, dass die Politik noch nicht mal in der Lage ist, ihre eigenen Sachen zu regeln. Wie sollen die dann komplexe Probleme wie Klimapolitik lösen? Die Politik kann nach diesem Urteil einen neuen Weg gehen – die Fünf-Prozent-Hürde reduzieren. 2013 fielen mehr als 15 Prozent der abgegebenen Stimmen unter den Tisch.
Wenn es immer mehr Parteien gibt, drohen relevante Teil der Wählerschaft nicht mehr repräsentiert zu werden. Ist die 5-Prozent-Hürde in einem System mit sechs oder sieben Parteien noch demokratisch? Das Gegenargument lautet, man müsse eine Zersplitterung des Bundestages verhindern. Ist der Begriff Zersplitterung noch up to date? Oder altbundesrepublikanisches Stabilitätsdenken?
Schließlich fragt sich, ob und wie man das Bundesverfassungsgericht vor Einfluss der AfD schützen kann. In Polen, USA und Israel sind die Verfassungsgerichte politische Kampfarenen geworden. Der Impuls, die unabhängigen Gerichte vor den Rechten zu schützen, ist naheliegend. Aber taugen Verfassungsgerichte als demokratische Bastionen gegen rechts? Darüber diskutiert im aktuellen Bundestalk Stefan Reinecke mit Sabine am Orde, Christian Rath und Christian Jakob.
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