Verbot von rechtsextremem Magazin: „Compact“ darf wieder erscheinen
Im Juli hat das Bundesinnenministerium das rechtsextreme „Compact“-Magazin verboten. Jetzt wurde das Verbot ausgesetzt – zumindest teilweise.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das am 16. Juli vom Bundesinnenministerium vollzogene Verbot des rechtsextremistischen Compact-Magazins am Mittwoch im Eilverfahren teilweise ausgesetzt.
Das Gericht teilte unter anderem mit, dass es derzeit nicht abschließend beurteilen könne, ob der Verein „Compact Magazin GmBH“ sich tatsächlich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte und damit die Grundlage eines Verbots gegeben sei.
Des weiteren führt das Gericht seine Entscheidung zur Aussetzung des Verbots aus: Die verbreiteten Print- und Online-Publikationen des Vereins ließen zwar Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde erkennen und nähmen in ihrer Rhetorik eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen ein.
Jedoch bestünden „Zweifel, ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist.“
Das Gericht führt weiter aus, dass es auch mildere presse- und medienrechtliche Maßnahmen gäbe wie „Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen“. Ein „besonderes Gewicht“ sei in diesem Fall auf die Meinungs- und Pressefreiheit zu legen. Da die Vollziehung des Vereinsverbotes zu der sofortigen Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots führe, das den Schwerpunkt der Tätigkeit von Compact ausmache, sei das diesbezügliche Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit höher zu gewichten als das eigentliche Verbot.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte ihr Vorgehen damals einen „harten Schlag gegen die rechtsextremistische Szene“ genannt und das Verbot folgendermaßen begründet: „Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.“
Die endgültige Entscheidung, ob das unter anderem von Rechtsexperten kritisierte Vorgehen Faesers rechtens war, fällt erst im Hauptsacheverfahren. Bis dahin darf Compact weiter erscheinen. Dessen Chefredakteur Jürgen Elsässer schrieb auf X: „Eine Entscheidung wird erst im Hauptsacheverfahren fallen, und das werden wir auch gewinnen.“ Abwarten.
Leser*innenkommentare
nutzer
"ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist.“"
ha ha haaaaa
man uß sich schon ein Schild "Ich bin ein Verfassungsfeind" umhängen, damit es geglaubt wird...
Sam Spade
Eine einleuchtende Stellungnahme des Gerichts zur vorläufigen Aufhebung des Publikationsverbots. Schon aufgrund der öffentlichen Erklärung von Frau Faeser, die sich eindeutig und ausschließlich auf das Magazin bezog konnte vermutet werden, dass das BMI das Vereinsverbot lediglich instrumentalisiert hat.
Die Pressefreiheit ist ein schützenswertes Gut und zudem selbstregulierend. Das stellt auch eine Verpflichtung dar. Und wenn die Redakteure des Compact Magazins dieser Verpflichtung nicht nachkommen und die Grenzen dessen, was von der Meinungsfreiheit gedeckt ist überschreiten, steht es jedem Bürger dieses Landes frei Strafanzeige z. B. wegen Volksverhetzung zu stellen.
Dieser Aspekt irritiert insbesondere vor dem Hintergrund, dass dieses Rechtsmittel anscheinend kaum in Anspruch genommen wurde. Bei einer Publikation der zum Teil menschenverachtenden Inhalte bescheinigt werden, könnte eigentlich davon ausgegangen werden, dass zumindest der ein oder andere Volksvertreter Eigeninitiative an den Tag legt und rechtlich dagegen vor geht.
Oder anders ausgedrückt. Bei optimalen Zuständen hierzulande hätte das Compact Magazin eigentlich mit Klagen überhäuft werden müssen.