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Worin besteht in Zukunft der Unterschied zum MfS?
Dass Frau Faeser keine Uniform trägt?
Wenn die FDP eine Aufgabe sucht, hier wäre eine, die Verteidigung des demokratischen Rechtsstaates gegen übergriffigen Aktionismus.
Hier noch in Gestalt vollständiger Unfähigkeit.
Frau Faeser ist untragbar. In guter Manier der letzten CDU/CSU Innenminister schlägt sie eine Schwachsinnsidee nach der anderen vor. Während der Nutzen der Maßnahmen oft fragwürdig ist wären die Konsequenzen fatal.
Was treibt diese Frau an?
Nachdem sie für ein paar Monate Hessen wohl wichtiger fand als die Bundesrepublik und nach der verlorenen Wahl wieder weiter wurschteln wollte wäre ein guter Zeitpunkt gewesen einen angemessenen Ersatz zu finden.
So..der Staat soll also heimlich meine oder ihre Wohnung betreten dürfen.. Bin ich jetzt im falschen Film oder hat hier irgendwer komplett die Bodenhaftung verloren. Erst soll(te) als sog. Chatkontrolle das Briefgeheheimnis abgeschafft werden, jetzt offenbar noch weit schlimmer.!! der Schutz der Privatsphäre..
Das kann doch jetzt nicht ernst gemeint sein, oder.?
Sollte dieser Vorschlag durch gehen, wäre das ein rationaler Grund um irrationale Verfolgungsphantasien zu entwickeln..und zwar nicht nur für Menschen mit einem Hang zur Paranoia..
Aber die Rechtsextremen dürften sich wohl schon mal alle verfügbaren Hände reiben, denn sollten sie irgendwann irgendwo den Zugriff auf die Ermittlungsbehörden erlangen..(den Rest können Sie sich denken)..
Oh Gott..oh Gott..oh Gott..
@Wunderwelt Wenn Sie ein islamistischer Terrorist sind, der Anschläge plant, um möglichst viele Menschenleben zu vernichten, dann wäre es mir sehr lieb, wenn "der Staat" heimlich Ihre Wohnung betreten würde, um das Schlimmste zu verhindern.
Man sollte nicht vergessen, wie leichtfertig Staatsanwälte mit dem Vorwurf der kriminellen Vereinigung umgehen, insbesondere wenn es eine politische Rückendeckung gibt. Das hat sich schon bei der LG gezeigt. Von da zumTerrorvorwurf ist es nur eine kleine populistische Meinungsverschiebung.
Die linke Szene in Sachsen ist tief gespalten. Statt gemeinsam gegen Bedrohungen von rechts zu kämpfen, geraten Projekte wegen ihrer Haltung zu Israel ins Visier.
Heimliche Wohnungsdurchsuchungen: Finger weg!
Die Pläne von Innenministerin Faeser bedeuten einen Tabubruch. Die eigenen vier Wände sind ein Ort geschützter Privatheit – und das muss so bleiben.
Die eigene Wohnung soll ein Ort geschützter Privatheit bleiben Foto: Westend61/imago
Stellen Sie sich vor, Sie kommen nach Hause: Der Sessel scheint nicht genau da zu stehen, wo er immer steht. Und die Zahnbürste liegt links vom Zahnputzbecher statt wie üblich rechts davon. War da etwa jemand in der Wohnung? Bisher konnte man ausschließen, dass die Polizei heimlich die Wohnung durchsucht hat, denn das darf sie bisher nicht.
Die Hausdurchsuchung ist eine offene Maßnahme. Und wenn der Wohnungsinhaber zufällig abwesend ist, muss zumindest ein Angehöriger, Freund oder Nachbar hinzugezogen werden – dies gilt schon seit Jahrzehnten. Doch SPD-Innenministerin Nancy Faeser will sie nun aufweichen. Zur Abwehr von internationalen terroristischen Anschlägen soll das BKA Wohnungen auch heimlich durchsuchen können. Und es soll einbrechen können, um Spähsoftware – so genannte Staatstrojaner – auf Computern oder Smartphones installieren zu können.
Auch wenn die Maßnahme (zunächst) auf potenzielle internationale Terroristen beschränkt ist – in der Praxis vor allem also auf Islamisten –, so handelt es sich doch um einen Tabubruch. Angesichts der Vielzahl der Polizeigesetze hat ohnehin kaum jemand einen Überblick, welche Sicherheitsbehörde unter welchen Voraussetzungen welche Befugnisse hat. Da ist ein echtes Tabu wie das Verbot der heimlichen Wohnungsdurchsuchung besonders wichtig. Die eigenen vier Wände sollen so weit wie möglich ein Ort geschützter Privatheit bleiben.
Der Nutzen, den sich die Polizei von heimlichen Durchsuchungen und heimlichen Ausspähungen der Computer verspricht, lässt sich meist nicht realisieren. Die umstrittensten Polizeimethoden sind oft diejenigen, die auch am seltensten angewandt werden. Über den Einsatz von Staatstrojanern wurde viel und kontrovers diskutiert: Lange Zeit hatte die Polizei aber nur die theoretische Befugnis und konnte sie technisch mangels geeigneter Software gar nicht umsetzen. Deshalb gilt auch bei den aktuellen Vorschlägen von Nancy Faeser: Finger weg! Der polizeiliche Nutzen ist die Verunsicherung der Bürger nicht wert.
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Kommentar von
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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