FILME KOSTENLOS IM NETZ ANZUBIETEN ENDET BÖSE: Drei Jahre und zehn Monate Haft für den Programmierer von kino.to
LEIPZIG | Der Chefprogrammierer des Filmportals kino.to ist vor dem Landgericht Leipzig zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Richter Karsten Nickel sagte: „Das ist die schwerste bisher bekannte Verletzung von Urheberrecht.“ Neben Dirk B., dem Chef des Portals, sei Bastian P. der technische Kopf von kino.to gewesen. Nicht vergleichbar sei kino.to mit Diensten wie Google oder Ähnlichem, wo nur eine technische Hilfe zum Suchen gewährt werde. Ohne kino.to seien die angebotenen Filme nicht auffindbar gewesen. Der Richter blieb damit unter der Forderung des Staatsanwalts Dieter Bluhm, der vier Jahre und zwei Monate Haft gefordert hatte. Bastian P. habe zwischen Januar 2009 und Juni 2011 über 1.110.543 Links urheberrechtlich geschützte Werke zugänglich gemacht und verwertet, ohne die Rechte daran zu besitzen, sagte Bluhm in seinem Plädoyer. Als „Schöpfer“, „Mechaniker“ und „Techniker“ habe er den Betrieb ermöglicht und mit neuen Versionen von kino.to dessen Reichweite vergrößert. „Millionen Menschen wurden durch kino.to an Urheberrechtsverletzungen gewöhnt“, sagte Bluhm. Strafmildernd wirkte sich das umfangreiche Geständnis des Angeklagten und dessen Kooperation aus. Der 29 Jahre alte Bastian P. entschuldigte sich bei allen Filmschaffenden. Er habe bei alledem nicht an die Tontechniker und Schauspieler gedacht. (gern)
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