Rechtsextreme in der Justiz: Niederlage für Neonazi

Ein NPD-Funktionär will sich in Cottbus zum Volljuristen ausbilden lassen. Das muss der Staat nicht aushalten, hat nun ein Gericht entschieden.

Ein historisches Gebäude in weiß mit einem kleinen Turm an einer Ecke

Neonazi Ronny Zasowk muss draußen bleiben: Das Amtsgericht in Cottbus (Symbolbild) Foto: xbbsferrarix/imago

SENFTENBERG taz | Ein offen rechtsextremer Jurist darf nun vorerst doch nicht sein Referendariat in der brandenburgischen Justiz beginnen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat einen Eilantrag eines hochrangigen Mitglieds der Neonazi-Partei Die Heimat (früher NPD) zurückgewiesen, wie am Mittwoch bekannt wurde. Ende April noch hatte das Verwaltungsgericht Cottbus in dem Eilverfahren entschieden, dass der Funktionär in den sogenannten juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden muss, obwohl das Land Brandenburg das verhindern wollte.

Bei dem Anwärter handelt es sich nach taz-Informationen um den aus Cottbus stammenden Neonazi Ronny Zasowk. Der 38-Jährige kandidiert bei der Europawahl am 9. Juni auf Listenplatz 2 der Heimat. Zasowk hat eine lange Vergangenheit in der rechten Szene Brandenburgs. Ab 2008 war er der Vorsitzende des NPD-Kreisverbandes Lausitz. Er stieg auf zum stellvertretenden Landesvorsitzenden und war jahrelang Mitglied des NPD-Bundesvorstands. Inzwischen sitzt Zasowk im Parteipräsidium.

Nachdem der Neonazi im vergangenen Jahr sein Erstes Juristisches Staatsexamen bestanden hatte, wollte er zum 1. Mai das Referendariat beginnen – und die erste Station am Amtsgericht in seiner Heimatstadt Cottbus absolvieren. Das dienstrechtlich zuständige Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg war alarmiert: Wer den juristischen Vorbereitungsdienst erfolgreich abschließt, darf danach Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt werden. Das OLG versagte Zasowk die Aufnahme und begründete das mit dessen rechtsextremen Anschauungen und Aktivitäten.

Als Folge hatte Zasowk Hausverbot am Amtsgericht Cottbus. Jedoch ging er in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Cottbus gegen seinen Ausschluss vor – mit Erfolg. Ein Bewerber könne nur abgelehnt werden, wenn er „persönlich ungeeignet“ sei, erklärte das Gericht. Das sei bei Zasowk nicht der Fall, da er nicht vorbestraft sei. Aufgrund seiner politischen Ansichten könnten ihm höchstens Auflagen erteilt werden, etwa dass er nicht bei ausländerrechtlichen Verfahren eingesetzt wird.

„Manche hatten Angst vor Gewalt“

Die anderen Re­fe­ren­da­r*in­nen waren entsetzt: „Jeden Morgen war ich nervös: Ob der da jetzt einfach sitzt, weil er das Eilverfahren gewonnen hat?“, sagt eine Referendarin der taz. Sie und ihre Kol­le­g*in­nen wollten nicht, dass ein landesweit aktiver Neonazi ihre Namen und Gesichter kennt. „Manche hatten Angst vor Gewalt“, sagt sie. Ihr Lehrer habe vorgeschlagen, keine Gruppenarbeiten mehr durchzuführen. Letztlich sei Zasowk nie erschienen.

Zur Erleichterung der Re­fe­ren­da­r*in­nen hat das OVG Berlin-Brandenburg nun entschieden, dass die Justiz Zasowk doch nicht einstellen muss. Der Beschluss in dem Eilverfahren ist unanfechtbar, eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht aber noch aus. Doch das OVG hat bereits jetzt seinen Beschluss inhaltlich begründet: Das Land dürfe sich gegen Bewerber entscheiden, „die die freiheitlich demokratische Grundordnung bekämpfen“.

Dass das auf Zasowk zutrifft – daran hat das OVG keine Zweifel. Es verweist auf zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur NPD: ­Sowohl im Verbotsverfahren 2017 als auch beim Ausschluss von der Parteienfinanzierung Anfang 2024 hat es die NPD als verfassungsfeindlich erklärt – und das unter anderem mit Aussagen des NPD-Manns Ronny Zasowk begründet.

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