piwik no script img

Photovoltaik im KleingartenStrom von der Laube

Ein Ehepaar will sich im Schrebergarten neben Gemüse auch mit Energie versorgen – und stößt auf Widerstand beim Gartenvorstand. Jetzt wird geklagt.

Solaranlagen im Schrebergarten? Das müssen jetzt die Gerichte klären Foto: Robert Poorten/imago

Berlin taz | Solarstrom aus dem Schrebergarten? Das ist viel schwerer als gedacht. Ein Ehepaar aus Königs Wusterhausen bei Berlin wehrt sich nun per Klage gegen das Verbot des Kleingartenvorstands, ein Balkonsolaranlage auf seinem Gewächshaus zu betreiben.

Die Deutsche Umwelthilfe und der Kleingartenverein FairBund unterstützen sie dabei – und fordern Klarheit von der Regierung mit einer Änderung des Kleingartengesetzes oder über das Solarpaket II. Es gehe darum, „den Klein­gärt­ne­r:in­nen ein Recht auf Solaranlagen zu gewährleisten“, erklärte Anton Marx von FairBund am Dienstag bei der Vorstellung der Klage: „Optimal wäre eine ausdrückliche Zulässigkeit, damit keine Fragen offen bleiben.“

2022 hatte das Ehepaar Lau eine Solaranlage gekauft und auf dem eigenen Gewächshaus des Schrebergartens installiert. Peter Lau begründet diese Entscheidung: „Auch ich als Bewohner eines Mietshauses möchte meinen Beitrag dazu leisten, Energie zu sparen und meinen ökologischen Fußabdruck so klein wie möglich zu halten.“ Außerdem werden die Sommer heißer und gerade in Brandenburg immer trockener. Das Gemüse brauche Bewässerung, für die brauche es Strom. Warum diesen nicht selbst erzeugen, fragt Peter Lau.

Eigentlich ist das Betreiben von Photovoltaikanlagen und auch die Nutzung von eigenem Strom nicht direkt im Bundeskleingartengesetz verboten, erklärte Sebastian Lange, Rechtsanwalt des Ehepaars. Das Problem sei, dass es keine klaren Regelungen gebe. Zuerst sei die Installation beim Gartenvorstand auf Begeisterung gestoßen, dann kamen Einwände.

Was Gartenvorstände dürfen

Möglicherweise könnten die Schrebergärten mit Solaranlage nämlich ihren Status als Kleingartenanlage verlieren. Denn im Bundeskleingartengesetz ist das Wohnen in Kleingärten untersagt. Häufig wird das so ausgelegt, dass es in Kleingärten keinen Strom- und Wasseranschluss geben darf.

Der Vorstand verbot zunächst die Anlage und verlangte dann eine Demontage der bereits abgeschalteten Module. Dem kamen die Laus nicht nach. Darauf folgte die Kündigung des Pachtvertrags. Nun soll das Gericht auch generell feststellen, ob Gartenvorstände die Nutzung von Photovoltaikanlagen verbieten dürfen.

Ehepaar Lau eine Solaranlage

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

7 Kommentare

 / 
  • Wo ich mal wen in so was besuchte, gab es Wasser & Strom. Übernachten wäre dabei nie erlaubt gewesen. Das als Grenze verstehe ich auch. Und auch, dass möglichst viel Garten und möglichst wenig Zweitwohnung sein sollte.

    Könnte man denn nicht im ersten Schritt kollektive Kollektoren machen, um es aufzulösen? Am Vereinsheim und so?

  • 1) Ich bin selbst Kleingärtner und finde die Klage der Familie Lau richtig. Habe die Erfahrung gemacht, dass alles verboten ist, was nicht extra erlaubt wurde.



    2) In Schrebergärten gibt es natürlich einen Strom- und Wasseranschluss. Aber die Wasserleitung in die Laube zu legen ist nicht erlaubt.



    3) Wohnen im Schrebergarten ist erlaubt, solange es nicht dauerhaft ist. (Definition siehe Internet)



    4) Für einen Kleingarten gibt es unzählige Gesetze und Regelungen: - Bundeskleingartengesetz, - Regelungen des Stadtverbandes und des Vereins.



    Die TAZ hatte früher über die Datschen in der DDR berichtet. Dort war fast alles erlaubt. Die Datschen waren die kleine Freiheit der DDR-Bürger.

    • @ubue:

      Grundsätzlich finde ich die Regeln richtig. Kein Wasser in der Laube (was von Anlage zu Anlage unterschiedlich gehandhabt wird) und vor allem kein Abwasser. Die Gärten/Lauben sind mit Absicht so zu halten, dass dort eben nicht ganzjährig gewohnt werden kann. Dort soll gegärtnert werden, Gemüse angebaut, Obst geerntet werden ab und zwar auch für den schmalen Geldbeutel - und nicht der Zweitwohnsitz verwöhnter Statyuppies mit Pool und allem Chichi eingerichtet. Das Gelände gehört der Gemeinde/dem Land und wenn da ohnehin dauerhaft gewohnt wird, können da auch gleich Wohnungen gebaut werden.

  • Recht haben die Lau`s. Nicht gleich klein beigeben. Zum Wohnen gehört mehr als nur eine PV-Anlage. Welch seltsame Begründung bei den Kleingärten doch überlebt hat. Stammt wohl noch aus den fossilen Zeiten, als die Regenerativen noch als Teufelszeug und Unanständig galten. Da kann so mancher ältere Kleingartenvorstand nicht gleich aus seiner Haut heraus. Oder war`s gar ein junger CDSU`ler oder FDP`ler? Der Eiwanger (FW) ist sicher nicht dagegen, denn er hat ja selbst so eine Anlage. Als Großbauer, mit Unterstützung des Bauernverbandes ist das eine leichte Übung. Für Kleinbauern ist so was nicht drin. Das sich das dann auch die Kleingärtner leisten können? Vermutlich nur mit Förderung vom Kleingartenverband, damit die grüne Natur im Kleingarten mit all dem Kleingärtner-Glyphosat nicht noch an zu viel CO² und Erderwärmung seine Farbe verliert.

  • "Häufig wird das so ausgelegt, dass es in Kleingärten keinen Strom- und Wasseranschluss geben darf."

    Den Kleingarten möchte ich sehen, in dem nicht irgendwo ein Wasserhahn ist und in dessen Laube es kein Licht gibt.

  • Deutschland ist so verbohrt. Ob Kleingartenverein oder ein Bauamt das Automaten auf die Ladenöffnungszeiten festnagelt u.ä. Oder ein Cannabisgesetz das noch mehr Justizwirrwar erzeugt anstatt die Justiz durch legalisierung zu entlasten. Ein Schritt vor, zwei seitwärts, dann qua behördlichem Bescheid drei Schritte rückwärts. Gehe nie über Los ohne ein Gehnehmigungsfax beantragt zu haben.

  • Deutscher Bürokratiewahnsinn...