Abtreibungsrecht in den USA: Arizona marschiert 160 Jahre zurück
Der Oberste Gerichtshof von Arizona erklärt, ein Anti-Abtreibungsgesetz von 1864 könne wieder greifen. Das macht im Wahlkampf Republikaner nervös.
Grund ist der Wegfall des landesweiten Rechts auf Abtreibung, das von 1973 bis 2022 durch die Roe v. Wade-Entscheidung des obersten Gerichtshofes der USA garantiert worden war.
Während in einigen konservativ regierten Bundesstaaten seit 2022 strikte Antiabtreibungsgesetze in Kraft gesetzt wurden, ist der Schwangerschaftsabbruch in Arizona bislang weiterhin möglich. Ein Volksbegehren zugunsten einer Verankerung von Abtreibungsrechten in der Verfassung des Bundesstaates hat inzwischen ausreichend Stimmen zusammen, um am Wahltag im November mit abgestimmt zu werden. Ein ähnliches Referendum war im November vergangenen Jahres bereits im konservativen Ohio gewonnen worden.
Das bringt die Republikaner*innen ins Schwitzen. Seit der Abschaffung von Roe v. Wade können die Demokrat*innen fast überall mit dem Abtreibungsthema punkten – selbst republikanische Wählerinnen lassen sich nicht gern Rechte wegnehmen. Arizona ist einer der sechs Swing States, von denen die Präsidentschaftswahl abhängen wird. 2020 hatte Joe Biden den Bundesstaat mit nur 11.000 Stimmen Vorsprung gewonnen. Da brauchen die Republikaner*innen kein Thema, was die Gegenseite mobilisiert.
Und so fordert jetzt selbst Kari Lake, die 2022 als lautstarke Trump-Unterstützerin bei der Gouverneurswahl der Demokratin Katie Hobbs unterlag, dringend das republikanisch kontrollierte Parlament und die demokratische Gouverneurin auf, rasch gesetzliche Regelungen zu entwickeln, um das Wiederinkrafttreten des 1864er-Gesetzes zu verhindern. Dabei ist es noch nicht so lang her, dass Kari Lake genau dafür geworben hatte. Doch im November will sie als Senatorin gewählt werden – und inzwischen wissen die Republikaner*innen, dass das nicht gut ankommt.
Ein bisschen Zeit bleibt. Arizonas oberster Gerichtshof – dessen acht Richter*innen allesamt von republikanischen Gouverneur*innen ernannt wurden – verfügte in seiner Entscheidung vom Dienstag zunächst, das Wiederinkrafttreten des alten Gesetzes solange auszusetzen, bis eine untere Instanz darüber befindet, ob das Gesetz eigentlich noch verfassungsgemäß ist.
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